Geschenkt ist geschenkt?

Über die Pflicht zur Erstattung von Weiterbildungskosten

Wer als Arbeitnehmer eine berufliche Weiterbildung anstrebt, kann diese aus eigener Tasche zahlen und in der Freizeit durchführen. Oftmals aber übernimmt der Abreitgeber die Lehrgangsgebühren und zahlt während einer Freistellung für die Teilnahme an Lehrgangsveranstaltungen das Gehalt weiter. Lesen Sie hier zu der Frage, ob der Arbeitgeber diese Kosten erstattet verlangen kann, wenn der Arbeitnehmer nach Abschluß der Weiterbildung den Arbeitsplatz wechselt. Laden Sie sich den als pdf-Datei gespeicherten Artikel hier herunter:

Erstattung von Weiterbildungskosten