Wer als Arbeitnehmer eine berufliche
Weiterbildung anstrebt, kann diese aus eigener Tasche zahlen und in der
Freizeit durchführen. Oftmals aber übernimmt der Abreitgeber
die Lehrgangsgebühren und zahlt während einer Freistellung
für die Teilnahme an Lehrgangsveranstaltungen das Gehalt weiter.
Lesen Sie hier zu der Frage, ob der Arbeitgeber diese Kosten erstattet
verlangen kann, wenn der Arbeitnehmer nach Abschluß der
Weiterbildung den Arbeitsplatz wechselt. Laden Sie sich
den als pdf-Datei gespeicherten Artikel hier herunter:
Erstattung von
Weiterbildungskosten
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