Datenschutz in der Diabetesberatung


In Krankenhäusern und Arztpraxen werden über die Patienten große Mengen an brisanten Daten erhoben und gespeichert. Der Patient hat ein rechtlich geschütztes Interesse daran, daß diese Daten nicht allgemein bekannt werden. Lesen Sie in dem Aufsatz von RA Diekmann, welche Grundsätze zum Datenschutz zu beachten sind. Laden Sie sich den als pdf-Datei gespeicherten Artikel hier herunter:

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