Unterrichtsmaterialien zum Arbeitsrecht


Kündigung und Probezeit - Übungsfälle

Fall 1
Der Arbeitnehmer (AN) wird vom Arbeitgeber (AG) am 01.05.2004 eingestellt. Eine Probezeit wird nicht vereinbart. Der Betrieb hat 12 Arbeitnehmer. Wann beginnt der Kündigungsschutz nach dem KSchG?

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Fall 2
Kann der AG vor diesem Termin fristlos kündigen?

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Fall 3
Wie Aufgabe 1, jedoch wird vereinbart, daß die ersten sechs Monate als Probezeit gelten. Wann beginnt der Kündigungsschutz nach dem KSchG? Kann der AG vor diesem Termin fristlos kündigen?

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Fall 4
Welche Auswirkungen hat die Vereinbarung der Probezeit in Aufgabe 3 auf die Kündigungsfrist?

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Fall 5
Der AN wird am 01.03.2004 eingestellt. Der Betrieb hat 12 AN. Es wird vereinbart, daß die ersten drei Monate Probezeit sein sollen, während der mit einer Frist von drei Wochen gekündigt werden kann. Der AN seit dem 15.04.2004 schwanger. Erläutern Sie, wann der AG dem AN kündigen kann!

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Fall 6
Erläutern Sie, wann der AN in Aufgabe 5 kündigen kann!

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Fall 7
Der AN wird am 01.02.2004 eingestellt. Der Betrieb hat 12 AN. Es wird vereinbart, daß die ersten acht Monate Probezeit sein sollen, während der mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden kann. Der AN ist seit dem 01.05.2004 schwanger, die Schwangerschaft wird aber am 01.06.2004 durch eine Abtreibung beendet. Erläutern Sie, wann der AG kündigen kann!

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Fall 8
Der AN wird am 01.03.2004 eingestellt. Der Betrieb hat 4 AN. Es wird vereinbart, daß die ersten sechs Monate als Probezeit gelten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wann kann der AG kündigen?

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Fall 9
Der AN ist der Auffassung: "Während der Probezeit kann der AG jederzeit kündigen." Erörtern Sie, ob diese Auffassung zutrifft!

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