1. Bei welchen Erkrankungen ist dem Heilpraktiker eine
Arzneiverordnung gestattet?
- Blasenerkrankung
- Erkrankung der Eierstöcke
- Exanthem am Skrotum
- Mykose am Oberschenkel
- Erkrankungen der Prostata
2. Wann ist Botulismus nach dem Infektionsschutzgesetz zu
melden?
- ist keine meldepflichtige Erkrankung
- bei V.E.T.
- bei Erkrankung
3. Darf der Heilpraktiker Geburtshilfe leisten?
- nie
- nur in Notfällen
- nur in seiner Praxis
4. Ausübung der Heilkunde im Umherziehen ist:
- eine strafbare Handlung
- eine Ordnungswidrigkeit
- nicht verboten
- nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt
5. Auf einer Messe darf der Heilpraktiker:
- medizinisch-therapeutische Geräte zum Verkauf anbieten
- Therapie Geräte an einem Interessierten auf Wunsch
anwenden (z.B. Infusion von ozonisiertem Eigenblut)
- keinerlei Geräte anbieten
6. Wie darf sich der Heilpraktiker auf seinem Praxisschild
nennen?
- Heilpraktiker
- Homöopath
- Akupunkteur
- Naturheilkundiger
7. Was darf der Heilpraktiker?
- Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz
behandeln
- Untersuchungen auf übertragbare Krankheiten vornehmen
- bei drohender Infektionsgefahr einen Weisheitszahn ziehen
8. Wem muß der Heilpraktiker bei einem Wechsel der
Wohnung und der Praxis melden:
- niemandem
- Gesundheitsamt
- nur Stadt und Behörde
9. Der Heilpraktiker darf kein rektalen Untersuchungen
vornehmen weil bei der Untersuchung auch die Prostata berührt
werden kann.
- Erster Satz und zweiter Satz ist mit Verknüpfung
richtig
- Erster Satz und zweiter Satz ist richtig Verknüpfung
falsch
- Erster Satz richtig, zweiter Satz falsch
- Erster Satz falsch, zweiter Satz richtig
- Erster Satz und zweiter Satz ist falsch
10. Eine Mutter kommt wiederholt mit ihrem Kind in Ihre
Behandlung, weil sich dieses Verletzungen zugezogen hat. Auch heute
werden die Verletzungen wieder mit fadenscheinigen Erläuterungen
erklärt. Eine Kindesmißhandlung als Ursache scheint Ihnen
erwiesen. Sie haben dieses Thema schon mehrmals mit der Mutter
besprochen. Was sollte der Heilpraktiker tun?
- er ist gesetzlich zur Meldung an die Polizei oder
Staatsanwaltschaft verpflichtet.
- er darf nicht melden, weil Ihn die Mutter nicht von der
Schweigepflicht entbunden hat.
- er ist befugt, diesen Vorfall dem Jugendamt zu melden.
- ein Kind kann den Heilpraktiker nicht von der
Schweigepflicht entbinden, daher ist eine Meldung nicht erlaubt.
- er ist aufgrund des Strafgesetzbuches auf jeden Fall
gesetzlich zum Schweigen verpflichtet.
11. Was macht der Heilpraktiker bei einer nach § 6 Abs. 1
IfSG meldepflichtigen Erkrankung?
- Gesundheitsamt melden
- Überweisung zum Arzt
- behandeln
- dem Gesundheitsamt und dem Arzt überweisen
12. Was ist dem Heilpraktiker erlaubt ?
- Durchführung der Leichenschau und Ausstellung von
Totenscheinen
- Schwangere wegen ziehenden Bauchschmerzen im 3. Trimenon
abklären und behandeln
- Abklärung von eitrigem Ausfluß aus der
Harnröhre
- Behandlung von Uterusmyomen
- Schmerzbehandlung mit Opiaten bei Tumorpatienten
13. Heilkundeausübung im Sinne des HeilprG ist:
- Pflege von erkrankten Personen
- der Ausgleich von Körperschäden durch Hilfsmittel
- die Feststellung, Heilung und Linderung von Krankheiten,
Leiden oder Körperschäden
- die unentgeltliche Diagnosestellung
14. Das HeilprG wurde veröffentlicht:
- am 03.10.1990 im Einigungsvertrag
- am 17.02.1939 im Bundesgesetzblatt
- am 17.02.1959 im Reichsgesetzblatt
- am 08.05.1945 im Gesetzblatt der Alliierten Kommission
- keine Antwort richtig
15. Dem Heilpraktiker ist erlaubt:
- Lebensrettende Notfallmaßnahmen auf dem Marktplatz
- Lebensrettende Notfallmaßnahmen in der Praxis
- Behandlung im Altenheim
- Behandlungen auf einem Stand einer Gesundheitsmesse
16. Die Ausübung der Zahnheilkunde ist dem Heilpraktiker
erlaubt:
- nach ausdrücklicher Genehmigung durch das
Gesundheitsamt
- nur, soweit nicht die Zahnhälse betroffen sind
- nur in der Praxis eines befreundeten Zahnarztes
- nie
17. Die Bestimmungen über die Zulassung zur
Heilpraktikerprüfung finden sich:
- im Heilpraktikergesetz
- in der Ersten Durchführungsverordnung zum HeilprG
- im Arzneimittelgesetz
- in der Approbationsordnung für Heilpraktiker
18. Voraussetzung für die Erteilung der
Heilpraktikererlaubnis sind:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- deutsche Staatsangehörigkeit
- Hauptschulabschluß
- Gewähr dafür, daß neben der
Heilpraktikertätigkeit kein anderer Beruf ausgeübt wird
19. Die Deutsche Heilpraktikerschaft
- ist der Verband, dem sich alle Heilpraktiker
anschließen müssen
- in der Zweiten Durchführungsverordnung zum HeilprG mit
bestimmten Befugnissen ausgestattet worden
- ist heute eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts
20. Gegen die Versagung der Heilpraktikererlaubnis steht
welcher Rechtsbehelf offen?
- Widerspruch binnen eines Monats
- Einspruch binnen drei Wochen
- Beschwerde binnen vier Wochen
- Klage vor dem Sozialgericht binnen zwei Wochen
21. Welche Aussagen über Heilpraktikerschulen (HPS) sind
falsch?
- Der Besuch der HPS ist Voraussetzung für die Zulassung
zur Heilpraktikerprüfung.
- Für den Besuch einer HPS darf Schulgeld erhoben werden.
- HPS dürfen nur betrieben werden, wenn die
Bezirksregierung und das Gesundheitsamt dies genehmigen.
- HPS sollen die für das bestehen der
Heilpraktikerprüfung erforderlichen Kenntnisse vermitteln.
22. Welche der folgenden Tätigkeiten sind keine
Ausübung der Heilkunde i.S.d. HeilprG?
- Feng-Shui-Beratung
- Vortragsveranstaltung zum Thema "Gesund abnehmen"
- Bauchnabel-Piercing
- Handauflegen zur Linderung von Sodbrennen
- Sehschärfenmessung durch Augenoptiker
23. "Berufsmäßig" ist die Ausübung der
Heilkunde dann, wenn:
- die Heilkunde regelmäßig ausgeübt wird
- Entgelt für die Heilkundeausübung erhoben wird
- neben der Heilkundeausübung kein anderer Beruf
ausgeübt wird
24. Wie darf sich der Heilpraktiker auf dem Praxisschild
nennen?
- Ralf Schmidt - Heilpraktiker
- Ralf Schmidt - Heilpraktiker - Homöopathie
- Ralf Schmidt - Heilpraktiker - Homöopath
- Dr. Ralf Schmidt - Heilpraktiker
- Dr. Ralf Schmidt - Heilpraktiker - medizinische
Homöopathie
25. Für das Praxisschild des Heilpraktikers gilt:
- es darf nicht größer als 50 cm x 30 cm sein
- es darf nicht von innen beleuchtet sein
- es muß schwarze Schrift auf weißem Grund
enthalten
- akademische Grade dürfen nicht angegeben werden
- es gibt keine gesetzlichen Vorschriften hierzu
26. Für die Praxis des Heilpraktikers gilt:
- Der Heilpraktiker muß keine feste Praxis haben.
- Die Praxis darf sich nicht innerhalb der Privatwohnung
befinden.
- Als Praxis gilt auch ein Gaststättenhinterzimmer, das
einmal monatlich benutzt wird.
- Der Heilpraktiker darf nur innerhalb der Praxisräume
tätig werden.
- nichts richtig
27. Welche Tätigkeiten sind dem Heilpraktiker nicht
gestattet?
- Leichenschau
- Feststellen einer Anomalie der Zahnstellung
- Geburtshilfe bei Hausgeburten
- Verschreibung von Arzneimitteln
- Verordnung von Arzneimitteln
28. Welche Aussagen über übertragbare Krankheiten
sind richtig?
- Übertragbare Krankheiten dürfen niemals vom
Heilpraktiker behandelt werden.
- Für übertragbare Krankheiten sieht das IfSG einen
umfangreichen, aber nicht allumfassenden Arztvorbehalt vor.
- Übertragbare Krankheiten müssen vom Heilpraktiker
stets dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
- Der Nachweis der in § 7 IfSG genannten Erreger
übertragbarer Krankheiten muß vom Heilpraktiker dem
Gesundheitsamt gemeldet
werden.
29. Bei welchen der folgenden Krankheiten besteht Meldepflicht
bei VET?
- Botulismus
- Diphtherie
- Keuchhusten
- Masern
- Mumps
30. Der Heilpraktiker stellt bei dem Patienten eine
Mumps-Erkrankung fest. Was rät er dem Patienten?
- Der HP empfiehlt Weiterbehandlung durch einen Arzt.
- Er fragt den Patienten nach einer Beschäftigung in
einer Gemeinschaftseinrichtung und weist ihn auf das
Beschäftigungsverbot hin.
- Er weist den Patienten darauf hin, daß er in
Gaststätten nicht beschäftigt werden darf.
- Er rät dem Patienten, seine Erkrankung beim
Gesundheitsamt zu melden, da der Patient hierzu nach dem IfSG
verpflichtet ist.
31. In welchen Fällen besteht ein
Beschäftigungsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen, wenn in der
Wohngemeinschaft des Patienten die nachfolgenden Krankheiten auftreten:
- ansteckungsfähige Lungentuberkulose
- HIV-Infektion
- Milzbrand
- Tollwut
- Windpocken
32. In welchen der nachfolgenden Fälle liegt gleichzeitig
Arztvorbehalt für die Behandlung und Meldepflicht des
Heilpraktikers vor?
- Verdacht auf Cholera-Erkrankung
- Nachweis von Ebola-Erregern
- Nachweis von Hepatitis-B-Errgern
- Erkrankung an Milzbrand
- Tod nach Typhus abdominalis / Paratyphus
33. Bei Feststellung einer HIV-Infektion gilt:
- Es besteht Arztvorbehalt für die Behandlung.
- Der Patient ist namentlich zu melden.
- Der Patient ist nicht-namentlich durch den Heilpraktiker zu
melden.
- Es besteht Beschäftigungsverbot für
Gemeinschaftseinrichtungen.
34. Ausscheider von Choleravibrionen ...
- sind namentlich durch den Heilpraktiker zu melden
- sind nicht-namentlich durch den Heilpraktiker zu melden
- dürfen in Gaststätten nicht beschäftigt
werden
- dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten
35. Bei welchen der nachfolgenden Krankheiten besteht kein
Arztvorbehalt:
- Cholera
- Diphtherie
- HIV-Infektion
- Keuchhusten
- Biß eines tollwütigen Hundes
- Windpocken
36. Bei einer Verletzung eines Menschen durch ein
tollwutkrankes oder -verdächtiges Tier ist zu beachten:
- Es besteht kein Arztvorbehalt für die Behandlung.
- Der Heilpraktiker muß den Patienten namentlich bei
der Bezirksregierung melden.
- Der Heilpraktiker muß den Patienten nicht-namentlich
dem Gesundheitsamt melden.
- Es bestehen keine gesetzlichen Meldepflichten.
- Nichts von alledem.
37. Bei Verlausung ist zu beachten:
- Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel darf der
Heilpraktiker dem Patienten verordnen.
- Der Patient ist namentlich durch Ärzte und/oder
Heilpraktiker zu melden.
- Beschäftigungsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen
besteht nur bei Erkrankung, nicht bei Verdacht.
- Nichts von alledem.
38. In welcher Zeit muß die namentliche Meldung
meldepflichtiger Krankheiten erfolgen?
- innerhalb von 24 Stunden
- unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden
- innerhalb von 48 Stunden
- bis zum Schluß des auf die Feststellung folgenden
Werktages
39. Welche der folgenden Sachverhalte sind für den
Heilpraktiker meldepflichtig?
- Keuchhusten-Erkankung
- Scharlach-Verdacht
- Cholera-Verdacht
- Bulimie-Erkrankung
- Krätze-Verdacht
- keine der genannten
40. Welche der folgende Erkrankungen ist nur bei Tod des
Patienten meldepflichtig?
- Botulismus
- HIV
- Pest
- Tollwut
- keine der genannten
41. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) heißt mit vollem
Titel:
- Gesetz über die Verhütung von Epidemien
- Gesetz zur Verhütung von Infektionserkrankungen
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von
Infektionskrankheiten beim Menschen
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung
übertragbarer Krankheiten beim Menschen
42. Welche der nachfolgenden Tätigkeiten sind dem
Heilpraktiker erlaubt?
- Windpockenbehandlung
- Untersuchung des Hodens
- Leichenschau
- Appendektomie
- Sehschärfenmessung
43. Welche der folgenden Aussagen sind richtig?
- Der Heilpraktiker darf die Heilkunde im Umherziehen
ausüben, wenn er einen Wandergewerbeschein hat.
- Offenbart ein Heilpraktiker ihm vom Patienten anvertrautes
Wissen, verletzt er seine Berufspflichten.
- Wer die Heilkunde ausübt, ohne Arzt oder Heilpraktiker
zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
- Heilpraktiker können nur Deutsche werden.
44. Welche der folgenden Aussagen sind richtig?
- Die Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten
ist dem Heilpraktiker verboten.
- Die Behandlung von Geschlechtsorganen ist dem Heilpraktiker
stets verboten.
- Das Piercen der Brustwarzen bei Frauen ist dem Arzt
vorbehalten.
45. Die Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten
ist gesetzlich nicht mehr geregelt, weil das
Geschlechtskrankheitengesetz anläßlich der Neufassung des
Seuchenrechtes aufgehoben wurde.
- Erste Aussage richtig, zweite Aussage richtig,
Verknüpfung richtig
- Erste Aussage richtig, zweite Aussage richtig,
Verknüpfung falsch
- Erste Aussage richtig, zweite Aussage falsch
- Erste Aussage falsch, zweite Aussage richtig
- Erste Aussage falsch, zweite Aussage falsch
46. Was ist dem Heilpraktiker erlaubt?
- Ausstellen von Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen
- Durchführen von i.v.-Injektionen
- Behandlung der in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG
genannten Krankheiten
- Behandlung von Parodontose
- Betreiben einer Röntgen-Anlage in seiner Praxis
47. Die namentliche Meldung meldepflichtiger Krankheiten durch
den Heilpraktiker erfolgt beim ...
- für den Aufenthaltsort des Betroffenen
zuständigen Gesundheitsamt
- für den Praxissitz des Heilpraktikers zuständigen
Gesundheitsamt
- für den Wohnort des Betroffenen zuständigen
Gesundheitsamt
- für den Wohnort des Heilpraktikers zuständigen
Gesundheitsamt
48. Welche Tätigkeiten sind dem Heilpraktiker erlaubt?
- Ausstellen von Attesten für den Sportunterricht
- Öffentlicher Vortrag über Neuheiten beim
Zahnersatz
- Verschreiben von Papaver-somniferum-Zubereitungen (kein
Opium) der
Potenz D4.
- Durchführung von s.c.-Injektionen
49. Die namentliche Meldung eines Patienten durch den
Heilpraktiker muß u.a. enthalten:
- Name des Patienten
- Geschlecht des Patienten
- Diagnose bzw. Verdachtsdiagnose
- wahrscheinliche Infektionsquelle
- Anschrift des Arbeitgebers des Patienten
50. Im Sinne des IfSG ist ein Kranker eine Person, die ...
- an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist
- an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt ist
- Krankheitserreger ausscheidet
51. Im Sinne des IfSG ist ein Gesundheitsschädling:
- eine Person, die durch ihr Verhalten die Volksgesundheit
gefährdet
- eine Person, die sich der Behandlung übertragbarer
Krankheiten widersetzt
- ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen
übertragen werden können
52. Im Sinne des IfSG ist ein Krankheitsverdächtiger eine
Person, ...
- die Krankheitserreger einer ansteckenden Krankheit
ausscheidet
- bei der Symptome bestehen, die das Vorliegen einer
übertragbaren Krankheit vermuten lassen
- bei der Symptome bestehen, die das Vorliegen einer
übertragbaren Krankheit sehr wahrscheinlich sein lassen
53. Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des IfSG sind u.a.:
- Kindergärten
- Grundschulen
- Realschulen
- Universitäten
- Obdachlosenasyle
- Volkshochschulen
54. Welche der folgenden Aussagen sind richtig?
- Ein Heilpraktiker, der eine nach § 6 Abs. 1 IfSG
meldepflichtige Krankheit nicht meldet, begeht eine Straftat.
- Eine Kindergärtnerin, die trotz Krätze Kinder im
Kindergarten betreut, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
- Ein Heilpraktiker, der sexuell übertragbare
Krankheiten behandelt, begeht eine Straftat.
55. Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
- Geburtshilfe ist nur Hebammen gestattet.
- Geburtshilfe ist in Notfällen jedermann gestattet.
- Geburtshilfe ist die Überwachung vom Beginn der Wehen
und Hilfe bei der Geburt.
- Gelegentliche, nicht gewerbsmäßige Geburtshilfe
ist Heilpraktikern gestattet.
56. Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
- Übertragbare Krankheiten i.S.d. IfSG dürfen nur
durch Ärzte behandelt werden.
- Übertragbare Krankheiten i.S.d. IfSG dürfen von
Heilpraktikern nur unter Überwachung durch das Gesundheitsamt
behandelt werden.
- Geschlechtskrankheiten sind im IfSG nicht geregelt.
- Das Geschlechtskrankheitengesetz ist durch das IfSG
aufgehoben worden.
57. Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
- Die Leichenschau ist dem Arzt vorbehalten.
- Das Ausstellen von Todesbescheinigungen ist dem Arzt
vorbehalten.
- Das Feststellen des Todes ist dem Arzt vorbehalten.
58. Betäubungsmittel im Sinne des BtmG sind:
- alle berauschenden Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen
- alle in den Anlagen I-III zum BtmG aufgeführten Stoffe
und Zubereitungen aus Stoffen
- alle auf das ZNS einwirkenden Stoffe und Zubereitungen aus
Stoffen
59. Für Werbung des Heilpraktikers gilt:
- Der Heilpraktiker darf keine Werbung betreiben.
- Das Standesrecht der Heilpraktiker verbietet unsachliche,
anpreisende Werbung.
- Die Werbung darf nicht unlauter sein.
- Werbung im Fernsehen / Radio ist unzulässig.
60. Für die Honorare der Heilpraktiker gilt:
- Der Honoraranspruch ergibt sich aus der
Bundesgebührenordnung für Heilpraktiker (BGOHp).
- Der Honoraranspruch ergibt sich aus der in der Praxis
aushängenden Preisliste.
- Bei der Preisgestaltung sind die Vorgaben des
Heilpraktikerverbandes zu berücksichtigen.
- Der Heilpraktiker darf Erfolgshonorare vereinbaren.
61. Ein Heilpraktiker, der zudem den Beruf des Krankenpflegers
gelernt hat, und der sich auf Chiropraktik spezialisiert hat, darf sich
auf dem Praxisschild nennen:
- Heilpraktiker
- Heilpraktiker - Schwerpunkt Chiropraxis
- medizinischer Heilpraktiker
- Chiropraktiker
62. Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
- Lebensnotwendige Behandlungen dürfen auch gegen den
Willen des Patienten durchgeführt werden.
- Willigt der Patient nicht in eine Behandlung ein, so darf
keinesfalls behandelt werden.
- Lehnt der Patient eine lebensnotwendige Behandlung ab, so
ist dies ein sicheres Zeichen für fehlende
Einwilligungsfähigkeit.
- Ist der Patient einwilligungsfähig, so kann er die
Behandlung wirksam verweigern.
63. Welche der folgenden Aussagen über die
Aufklärung des Patienten sind richtig?
- Die Aufklärung hat vor dem Eingriff stattzufinden.
- Bei dringenden Eingriffen kann die Aufklärung nach dem
Eingriff nachgeholt werden.
- Die Aufklärung sollte schriftlich dokumentiert werden.
- Eine ohne Aufklärung erteilte Einwilligung ist
unwirksam.
64. Welche der folgenden Aussagen über die Dokumentation
sind richtig?
- Die Dokumentation darf nicht nachträglich
verändert werden.
- Die Dokumentation ist als Beweismittel anerkannt.
- Die Dokumentation darf ausschließlich handschriftlich
geführt werden.
- Die Dokumentation ist dem Gesundheitsamt auf Anfrage
vorzulegen.
- Nicht dokumentierte Handlungen gelten rechtlich als nicht
durchgeführt.
65. Welche der folgenden Aussagen über die Dokumentation
sind richtig?
- Der Heilpraktiker ist standesrechtlich verpflichtet, eine
Dokumentation zu führen.
- Die Führung einer Dokumentation ist eine Obliegenheit
des Heilpraktikers.
- Der Patient hat Anspruch auf Einsicht in die Dokumentation.
- Die Dokumentation darf einem befreundeten Heilpraktiker
vorgelegt werden, um dessen Rat einzuholen.
- Eintragungen in die Dokumentation sind zeitnah vorzunehmen.
66. Juristisch gesehen ist jede Heilbehandlung:
- eine Körperverletzung
- ein Schadenersatz
- eine Naturalrestitution
- ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit
67. Welche der folgenden Aussagen sind richtig?
- Wer die Heilpraktikererlaubnis erhält, ist
verpflichtet, Mitglied der Deutschen Heilpraktikerschaft e.V. zu werden.
- Die Heilpraktikererlaubnis wird nicht erteilt, wenn mit
Sicherheit anzunehmen ist, daß der Bewerber noch einen anderen
Beruf ausüben wird.
- Die Heilpraktikererlaubnis wird nicht erteilt, wenn der
Bewerber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Die Heilpraktikererlaubnis kann zurückgenommen werden,
wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die eine Versagung der
Erlaubnis gerechtfertigt hätten.
68. Welche der folgenden berufsmäßig
ausgeübten Tätigkeiten ist als Ausübung der Heilkunde
anzusehen:
- Heilung von Krankheiten beim Menschen
- Linderung von Körperschäden beim Menschen
- Heilung von Leiden bei Tieren
- Heilung von Krankheiten beim Menschen, jedoch ausgeübt
im Dienste eines anderen
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