12 Vornamen. Oder doch nicht?

Die Wünsche einer Mutter

Eine Mutter wollte ihrem Kind einen besonderen Namen geben. Nein, seien wir genau: Sie wollte ihm gleich zwölf (!) besondere Vornamen geben, als da wären: Chenekwahow, Tecumseh, Migiskau, Kioma, Ernesto, Inti, Prithibi, Pathar, Chajara, Majim, Henriko und Alessandro.

Klingt wie ein Scherz, ist aber keiner. Der Standesbeamte wollte es so nicht ins Register eintragen - wen wundert's? Das Amtsgericht wollte der Mutter für ihr Kind nur drei Vornamen zubilligen, das Landgericht hat schließlich angewiesen, wenigstens Chenekwahow, Tecumseh, Migiskau und Ernesto aufzunehmen, das Oberlandesgericht endlich meinte, daß man auch noch Kiona hinzufügen könnte. Der Mutter reichte es dennoch nicht und zog vor das Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht freilich hat die Sache nicht einmal angenommen sondern wegen offensichtlicher Erfolglosigkeit die Verfassungsbeschwerde abgelehnt (1 BvR 994/98).