Der verrückte Grenzstein


Im BGB ist u.a. das Grundstücksrecht geregelt. Natürlich ist es wichtig zu wissen, wo das Grundstück beginnt und aufhört. Damit darüber vor Ort keine Zweifel auftreten, werden Grenzsteine gesetzt, die im Juristendeutsch "Grenzzeichen" genannt werden. Schlimm ist es aber, wenn ein Grenzstein verrückt geworden ist, denn Verrückte sollten mit so wichtigen Aufgaben nicht betraut werden. Sowas kommt nicht vor? Grenzsteine werden nicht einfach irrsinnig? Das BGB sieht das anders:

§ 919 Grenzabmarkung

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.

(2) Die Art der Abmarkung und das Verfahren bestimmen sich nach den Landesgesetzen; enthalten diese keine Vorschriften, so entscheidet die Ortsüblichkeit.

(3) Die Kosten der Abmarkung sind von den Beteiligten zu gleichen Teilen zu tragen, sofern nicht aus einem zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnis sich ein anderes ergibt.


Wollen wir nur hoffen, daß Grenzzeichen nicht allzu oft dem Wahnsinn anheim fallen...