Heilpraktikergebührenordnung


Eine gesetzlich festgeschriebene Gebührenordnung für Heilpraktiker existiert nicht. Die Honorare der Heilpraktiker sind daher grundsätzlich frei vereinbar. Es ist allein Sache des Heilpraktikers und des Patienten, den jeweiligen Tarif zu vereinbaren. Dies kann z.B. durch Aushang einer Gebührentafel in der Praxis erfolgen.

Für die praktische Anwendung tritt aber immer wieder das Problem auf, daß sowohl Heilpraktiker wie auch Patienten einen Anhaltspunkt suchen, welcher Preis denn im Einzelfall der "richtige" ist. Auch für die privaten Krankenversicherungen - die häufig die Heilpraktikerbehandlung abdecken - ist es wichtig zu wissen, welche Preise üblich und welche Preise unangemessen sind.

Einer der in Deutschland tätigen Verbände - der FVDH - hat deswegen eine Gebührenordnung herausgegeben, die Sie hier herunterladen können. Die Gebührenordnung hat den Charakter einer Empfehlung und ist nicht allgemein verbindlich. In der Praxis der Krankenversicherungen werden aber Gebührenrechnungen, die sich an dieser Gebührenordnung orientieren, im allgemeinen akzeptiert. Sie gibt überdies einen Anhaltspunkt über die Höhe der üblichen Gebühren.

Heilpraktiker können aber sowohl niedrigere als auch höhere Gebühren mit dem Patienten vereinbaren. Die Honorarhöhe ergibt sich stets nur aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patienten. Soweit im Einzelfall eine konkrete Gebührenvereinbarung fehlt, kann aber auf die Gebührenordnung zurückgegriffen werden, um den "üblichen" Honorarsatz zu ermitteln, der in solchen Fällen geschuldet wird.

Die Gebührenordnung beruht auf einer Umfrage unter Heilpraktikern, welche Gebühren sie üblicherweise berechnen. Da solche Preiszusammenstellungen unter kartellrechtlichen Aspekten heikel sind, wird die Gebührenordnung nicht aktualisiert. Demgemäß sind die Honorare auch noch in DM-Beträgen und nicht in EUR-Beträgen ausgewiesen.

Hier können Sie die Gebührenordnung als pdf-Datei herunterladen.
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