Umgang mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln in der Pflege


Angehörige von Pflegeberufen müssen immer wieder für die Versorgung ihrer Kunden mit Arzneimitteln sorgen, bisweilen sind auch Betäubungsmittel zu verabreichen. Indessen besteht oft Unsicherheit darüber, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Pflegekräfte hier überhaupt tätig werden dürfen. Rechtsanwalt Diekmann hat daher ein Skript verfaßt, das zu den wichtigsten Fragestellungen übersichtliche Auskunft gibt.

Laden Sie sich das als pdf-Datei gespeicherte Skript hier herunter.
Umgang mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln in der Pflege