Umgang mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln in der
Pflege
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Angehörige von Pflegeberufen müssen
immer wieder für die Versorgung ihrer Kunden mit Arzneimitteln
sorgen, bisweilen sind auch Betäubungsmittel zu verabreichen.
Indessen besteht oft Unsicherheit darüber, ob und unter welchen
rechtlichen Voraussetzungen Pflegekräfte hier überhaupt
tätig werden dürfen. Rechtsanwalt Diekmann hat daher ein
Skript verfaßt, das zu den wichtigsten Fragestellungen
übersichtliche Auskunft gibt.
Laden Sie sich das als pdf-Datei gespeicherte Skript hier herunter. |