EuGH-Urteil
zur Anerkennung von Fahrerlaubnissen
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Das Problem
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| Wer in Deutschland seine
Fahrerlaubnis und
seinen Führerschein wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluß
verliert, hat ein Problem: Das Gericht entzieht ihm die Fahrerlaubnis
und zieht den Führerschein ein und spricht eine sog. Sperrfrist
aus. Bis zum Ablauf der Sperrfrist darf das Straßenverkehrsamt
dem Betroffenen keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Aber damit nicht
genug: Auch nach Ablauf der Sperrzeit wartet so mancher vergebens auf
die neue Fahrerlaubnis, denn das Straßenverkehrsamt verfügt
i.d.R., daß der Betroffene durch ein medizinisch-psychologische
Gutachten (MPU) - den sog. Idiotentest - beibringen muß. Ergibt
sich aus dem MPU-Gutachten nicht, daß zukünftig sicher damit
zu rechnen ist, daß der Betroffene nicht mehr unter
Alkoholeinfluß fahren wird, wird die Fahrerlaubnis i.d.R. nicht
erteilt. Bleiben also Zweifel, ob es auch zukünftig zu
Trunkenheitsfahrten kommen kann, fällt die MPU negativ aus, und
das Straßenverkehrsamt verweigert die neue Fahrerlaubnis. In der
Praxis erhalten viele Betroffene die Fahrerlaubnis daher nicht
zurück, denn oft schließt das MPU-Gutachten nicht aus,
daß es zu weiteren Trunkenheitsfahrten kommen könnte. Das
überrascht nicht: Einerseits is eine sichere Prognose kaum
möglich. Andererseits verdienen die Gutachter durchaus daran, ein
ungünstiges MPU-Gutachten zu erstellen, denn die Betroffenen
kommen ja wieder, um irgendwann mal eine günstige Prognose zu
erhalten... |
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Die "Lösung"
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Desiré Jeanette Mustermann, die erste

Desiré Jeanette Mustermann, die zweite
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Viele Betroffene helfen
sich daher auf andere
Weise: Sie lassen sich im EU-Ausland eine Fahrerlaubnis eines anderen
EU-Staates ausstellen und fahren mit dieser Fahrerlaubnis in
Deutschland. Sie berufen sich dabei auf die Niederlassungsfreiheit
innerhalb der EU und auf die gegenseitige Anerkennung der
Fahrerlaubnisse in allen EU-Ländern. Bisher haben sie dabei aber
die Rechnung ohne die deutsche Justiz gemacht: Die Gerichte haben
bisher die ausländischen Fahrerlaubnisse nicht anerkannt, wenn in
Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden war und keine neue
Fahrerlaubnis erteilt wurde oder wenn der Betroffene seinen Wohnsitz
gar nicht in dem EU-Staat hatte, aus dem der Führerschein stammt.
Wer dennoch mit einem EU-Führerschein erwischt wurde, wurde bisher
wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt und verurteilt. Die
"Lösung" war also gar keine. |
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Das
EuGH-Urteil
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Ein deutscher Autofahrer wehrte
sich gegen eine solche Verurteilung. Das Amtsgericht, das über die
Sache zu entscheiden hatte, legte die Sache dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) vor, und der entschied: Die EU-Staaten müssen
die in den anderen EU-Staaten ausgestellten Fahrerlaubnisse und
Führerscheine anerkennen, und zwar auch dann, wenn der Betroffene
seinen Wohnsitz nicht in dem die Fahrerlaubnis ausstellenden EU-Staat
hat oder wenn eine in Deutschland verhängte Sperrfrist schon
abgelaufen ist.
Ein Beispiel kann diese etwas schwierigen Zusammenhänge erhellen:
Der in Deutschland ansässige Autofahrer X wurde wegen einer
Trunkenheitsfahrt verurteilt; die verhängte Sperrfrist ist am
01.03.2001 abgelaufen. In Deutschland hat er keine neue Fahrerlaubnis
erhalten, weil die MPU-Gutachten immer noch eine Rückfallgefahr
bescheinigten. Am 01.04.2001 erhält er in den Niederlanden eine
niederländische Fahrerlaubnis. Mit dieser Fahrerlaubnis fährt
er in Deutschland. Nach dem Urteil des EuGH ist das zulässig:
Deutschland darf die Anerkennung des niederländischen
Führerscheines weder damit verweigern, daß X seinen Wohnsitz
gar nicht in den Niederlanden sondern in Deutschland hat, noch darf
Deutschland die Anerkennung deswegen verweigern, weil X die
Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde. Nach Ansicht des EuGH ist
es in diesem Fall allein Sache der Niederländer, die
Voraussetzungen für die Erteilung einer niederländischen
Fahrerlaubnis zu prüfen und sie ggf. wieder zu entziehen.
Sie können sich das Urteil des EuGH vom 29.04.2004 (C-476/01) hier
herunterladen:
EuGH-Urteil
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Fazit
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Das Urteil des EuGH gibt
vielen Betroffenen, die in Deutschland wegen
ungünstiger MPU-Gutachten keine Fahrerlaubnis mehr bekommen
können, die
Möglichkeit, auf andere EU-Staaten auszuweichen. Wer einen
Führerschein
aus einem EU-Staat hat, kann ihn auch dann in Deutschland benutzen,
wenn er seinen Wohnsitz gar nicht in dem anderen EU-Staat hat oder wenn
gegen ihn in Deutschland eine inzwischen abgelaufene Sperrfrist
verhängt wurde.
Verkehrssicherheitsexperten wird das Grausen packen, denn die strengen
deutschen Vorschriften dienen dazu, ungeeignete Fahrzeugführer vom
Straßenverkehr fernzuhalten und Gefahren abzuwehren. Können
diese
"unsicheren Kantonisten" sich einfach einen ausländischen
EU-Führerschein besorgen, werden die strengen deutschen
Vorschriften
unterlaufen. Man wird damit rechnen müssen, daß
zukünftig so mancher in
Deutschland Autofahren darf, der hierzu eigentlich nicht geeignet ist.
Andererseits stellt das MPU-Verfahren seit Jahren ein großes
Ärgernis
dar, denn die Betroffenen geben oft viel Geld aus, um die MPU-Gutachten
zu bekommen und entsprechende Vorbereitungskurse zu absolvieren, ohne
daß diese Bemühungen von Erfolg gekrönt sind. Die
Fälle, in denen auch
nach Jahren noch negative MPU-Gutachten erstellt werden, die z.T.
durchaus willkürlich anmuten, sind Legion. Das "MPU-Unwesen" wird
mit
diesem Urteil erheblich eingeschränkt werden.
Freilich ist das Urteil kein Freibrief. Wer sich jetzt für einen
ausländischen Führerschein interessiert, muß zweierlei
beachten: Erstens
muß und darf die ausländische Behörde prüfen, ob
die Voraussetzungen
für eine Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis
überhaupt gegeben
sind. Hierzu gehört nach europäischem Recht auch, daß
der
Führerscheinbewerber seinen Wohnsitz in dem jeweiligen Land haben
muß.
Deutsche, die sich z.B. eine holländische Fahrerlaubnis besorgen
wollen, müssen daher ihrern tatsächlichen Wohnsitz nach
Holland
verlegen - was bedeutet: sie leben mehr als 183 Tage im Jahr dort -,
oder sie müssen die niederländischen Behörden
beschummeln. Wir in
Holland bekannt, daß die Fahrerlaubnis erschlichen wurde, wird
auch die
holländische Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. Zweitens
muß man
warten, bis die in Deutschland verhängte Sperrzeit abgelaufen ist;
das
EuGH-Urteil bezieht sich nämlich nicht auf ausländsiche
Fahrerlaubnisse, die noch während eine laufenden Sperrzeit erteilt
werden, sondern nur auf Fahrerlaubnisse, die nach Ablauf der deutschen
Sperrfrist erteilt wurden.
Gleichwohl: Das EuG-Urteil eröffnet eine neue "Hintertür", um
trotz
Vorbelastung durch Trunkenheitsfahrten und Alkoholprobleme wieder am
deutschen Straßenverkehr teilnehmen zu können. |

Dieser indische Führerschein wird auch in Zukunft nichts
nützen, wenn man in Deutschland fahren will.
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