FAQ zum Thema Vorsorgeverfügungen



Bin ich nicht zu jung für eine Vorsorgeverfügung?
Nein. Es gibt kein sinnvolles "Mindestalter" für Vorsorgeverfügungen. Auch junge Leute können jederzeit und unerwartet in eine Situation geraten, in der eine Vorsorgeverfügung sinnvoll ist. Unfall oder Krankheit sind keine Wechelfälle des Lebens, die nur ältere Menschen treffen können. Wer mit der Errichtung von Vorsorgeverfügungen wartet, wartet möglicherweise zu lange.


Welche Arten von Vorsorgeverfügungen gibt es eigentlich?
Es gibt die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung. Man kann die drei Arten von Vorsorgeverfügungen kombinieren, man kann aber auch nur einzelne Verfügungen treffen.
Durch die Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt; sie kann dann für den Vollmachtgeber tätig werden, wenn der seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann.
Durch die Patientenverfügung wird der Arzt angewiesen, eine bestimmte Behandlung durchzuführen oder eine bestimmte Behandlung nicht durchzuführen. Sie ist insbesondere das richtige Instrument, um Verfügungen zum eigenen Sterbeprozeß zu treffen.
Durch die Betreuungsverfügung kann der Verfügende einen Vorschlag machen, wer vom Gericht als Betreuer eingesetzt wird, falls es zu einer Betreuerbestellung kommen sollte.


Können sich meine Angehörigen denn nicht um mich kümmern?
Hoffentlich kümmern sie sich um Sie. Rechtlich betrachtet haben die Angehörigen aber keine Befugnisse, für Sie zu entscheiden. Die Befugnis, für andere Menschen verbindliche Entscheidungen treffen zu können, ergibt sich nicht aus der Stellung als "Angehöriger" sondern aus einer Vollmacht oder einer Betreuung. Ohne Vollmacht oder Betreuung sind Ihre Angehörige rechtlich wie Fremde anzusehen, die über Sie nicht bestimmen dürfen. In der Praxis wäre es auch zu schwierig, den Kreis der "Angehörigen" genau zu bestimmen oder zu entscheiden, wie zu verfahren wäre, wenn die Angehörigen nicht einheitlich entscheiden.


Warum ist eine Vorsorgevollmacht einer Betreuung vorzuziehen?
Die Vorsorgevollmacht ist flexibler als die Betreuung: Sie suchen den Bevollmächtigten selbst aus, sind also sicher, daß es sich um eine Vertrauensperson handelt. Sie können den Bevollmächtigten auch jederzeit entlassen, indem Sie ihm die Vollmacht wieder entziehen. Sie können die Vollmacht auf einzelne Bereiche beschränken oder mehrere Bevollmächtigte bestimmen.


Was ist eine Generalvollmacht?
Sie können mit der Vollmacht bestimmen, in welchen Bereichen der Bevollmächtigte Sie vertreten darf. Sie können also auch bestimmen, daß der Bevollmächtigte Sie in allen Bereichen vertreten darf. Eine solche Vollmacht nennt man Generalvollmacht. Wenn Sie nur schreiben "Ich erteile Herrn XY Generalvollmacht.", fehlt allerdings die Möglichkeit, daß der Bevollmächtigte Sie auch bei Heilbehandlungen oder Fixierungs- oder Unterbringungsmaßnahmen vertritt: Für diese Fälle sieht das Gesetz nämlich vor, daß die Vollmacht diese Bereiche ausdrücklich umfassen muß. Wenn Sie diese Bereiche in die Generalvollmacht aufnehmen wollen, können Sie z.B. schreiben: "Ich erteile Herrn XY Generalvollmacht. Er darf auch über Heilbehandlungen und Fixierungen entscheiden."


Gibt es Formvorschriften?
Grundsätzlich ist die Vorsorgevollmacht formfrei. Aus Beweisgründen sollte sie aber auf jeden Fall schriftlich abgefaßt und unterschrieben werden. Die Vorsorgeverfügung muß aber nicht unbedingt komplett mit der Hand geschrieben sein. Soll der Bevollmächtigte auch Grundstücksgeschäfte vornehmen können, muß die Vollmacht allerdings notariell beurkundet werden. Und wenn der Bevollmächtigte auch in Heilbehandlungen oder Fixierungen soll einwilligen können, so muß dies in der Vollmacht ausdrücklich erwähnt werden.


Muß ich einen Notar oder Rechtsanwalt hinzuziehen?
Nein. Sie können die Vorsorgeverfügung selbst erstellen, ohne auf einen Notar oder Rechtsanwalt zurückgreifen zu müssen. Es kann sich aber empfehlen, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, daß die Verfügung juristisch "wasserdicht" ist.
Eine wichtige Ausnahme besteht für Vollmachten, die den Bevollmächtigten auch zur Verfügung über Grundstücke ermächtigen soll: Hier verlangt das Grundbuchamt eine notariell beurkundete Vollmacht.


Wie kann ich mich vor Mißbrauch schützen?
Der beste Schutz ist es, nur wirklich vertrauenswürdige Personen zu bevollmächtigen. Sie sollten zu dem Bevollmächtigten das größte nur denkbare Vertrauen haben, denn er wird u.U. existenzielle Fragen für Sie entscheiden müssen. Wenn Sie Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Bevollmächtigten haben, sollten Sie nicht über juristische Sicherungen gegen Mißbrauch nachdenken sondern eine andere Person bevollmächtigen.
Sie können sich aber auch dadurch absichern, daß Sie mehrere Bevollmächtigte bestimmen, die sich gegenseitig kontrollieren oder die nur gemeinsam entscheiden dürfen.


Was ist ein Ersatzbevollmächtigter?
Es kann vorkommen, daß der Bevollmächtigte von der Vollmacht keinen Gebrauch machen kann - z.B. bei Urlaubsabwesenheit - oder keinen Gebrauch machen will - z.B. bei schwierigen Problemen. Wenn ein Ersatzbevollmächtigter benannt ist, kann dieser an Stelle des eigentlich Bevollmächtigten Ihre Angelegenheiten wahrnehmen.


Wann wird eine Vorsorgevollmacht wirksam?
Sie können die Wirksamkeit der Vollmacht an Voraussetzungen knüpfen, z.B. an das Vorliegen einer schweren Krankheit. Vorteil: Der Bevollmächtigte kann mit der Vollmacht nichts anfangen, solange diese Voraussetzungen nicht vorliegen; dies kann eine sinnvolle Maßnahme sein, um Mißbrauch vorzubeugen. Nachteil: Der Bevollmächtigte kann im Ernstfall nicht sogleich "loslegen" sondern muß u.U. erst langwierig die Voraussetzungen nachweisen.
Sie können die Vollmacht auch ohne solche Voraussetzungen erteilen. Vorteil: Der Bevollmächtigte kann von der Vollmacht sofort Gebrauch machen, wenn es nötig wird. Nachteil: Der Bevollmächtigte kann "zu früh" loslegen, was die Mißbrauchsgefahr sicherlich erhöht.


Wo bewahre ich die Vorsorgeverfügung auf?
Bloß nicht verstecken! Die Verfügungen können ihre Wirksamkeit nur entfalten, wenn sie im Ernstfall zur Verfügung stehen. Eine Vollmacht sollte man dem Bevollmächtigten aushändigen, damit er sie im Ernstfall schnell zur Hand hat. Die Patientenverfügung sollte man bei sich tragen oder einer Vertrauensperson übergeben. Letzteres gilt auch für die Betreuungsverfügung.


Wie lange gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht gilt so lange, bis sie widerrufen wird. Der Vollmachtgeber hat es also in der Hand, die "Laufzeit" der Vollmacht zu bestimmen. Haben Sie dem Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht erteilt, müssen Sie die Urkunde zurückfordern. Die Vollmacht gilt im Zweifel auch über den Tod hinaus.


Darf man Formulare verwenden?
Ja. Aber das Verwenden von Formularen ist heikel, denn es wird kaum einmal vorkommen, daß ein Formular wirklich genau den Wünschen des Betroffenen entspricht. Ein Formular ist immer von Fremden formuliert und drückt daher die eigenen Wünsche und Bedürfnisse nur unvollkommen aus. Formulare sind aber zulässig, so daß man sich eines Formulars bedienen kann, wenn man sich das eigene Formulieren nicht zutraut. Formulare sind auch gut als Ideengeber und Vorlage für eine eigene Formuierung. Grundsätzlich gilt: Nie etwas unterschreiben, was man nicht versteht! Das gilt insbesondere für Vorsorgeverfügungen.


Was geschieht, wenn ich keine Vorsorgeverfügung verfasse?
Man ist nicht verpflichtet, eine Vorsorgeverfügung zu verfassen. Wenn aber eine solche Verfügung nicht vorliegt und Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, wird i.d.R. eine Betreuung eingerichtet. Hierbei entscheidet das Gericht über das "ob" der Betreuung, die Person des Betreuers und seine Aufgabenkreise. Wenn Sie auf eine Vorsorgeverfügung verzichten, lassen Sie sich also wichtige Entscheidungen aus der Hand nehmen.


Muß ein Bevollmächtigter oder ein Betreuer eine Patientenverfügung beachten?
Ja. Die Patientenverfügung stellt eine verbindliche Angabe Ihrer Wünsche dar, die sowohl vom Bevollmächtigten wie auch vom Betreuer beachtet werden muß. Führt Ihre Patientenverfügung zu Lebensgefahr - z.B. weil Sie eine lebensverlängernde Behandlung ablehnen -, muß der Bevollmächtigte bzw. der Betreuer allerdings eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes einholen, die aber i.d.R. zu erteilen ist, wenn entsprechend Ihren Wünschen verfahren werden soll.


Wie fomuliere ich eine Patientenverfügung?
Hierzu lesen Sie am besten unser Skript.
Vorsorge durch Patientenverfügung und Testament