Das neue Urheberrecht |
| Die wichtigste Neuregelung
für Privatleute |
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Kopieren von CDs - das ist mittlerweile
Volkssport geworden. Die Industrie beklagt diesen Trend schon seit
längerem, denn die Zahl der verkauften Tonträger geht seit
Jahren zurück. Ursache ist das mehr oder weniger hemmungslose
Kopieren von CDs und die Verteilung der Kopien im Bekanntenkreis.
Zwar war das Kopieren zum Zwecke der Weitergabe auch bisher schon verboten, man durfte aber Sicherungskopien für den eigenen Gebrauch anfertigen. Das zahlt sich aus, wenn man bloß eine Kopie der Lieblings-CD im Auto liegen hat, wenn der Wagen aufgebrochen und die CD geklaut wird. Nach dem neuen Urheberrecht bleibt es auch dabei: Sicherungskopien zum eigenen Gebrauch dürfen angefertigt werden. Neu ist allerdings, daß ein Kopierschutz nicht geknackt werden darf und die Hersteller der CD durch Nutzungsbedingungen die Anfertigung von Kopien - auch zum privaten Gebrauch - untersagen können. Das bedeutet: Wer eine CD ohne Kopierschutz erwirbt, darf sich eine Sicherungskopie zum eigenen Gebrauch herstellen - wenn der Hersteller dies nicht durch Nutzungsbedingungen verboten hat. Wer eine CD mit Kopierschutz erwirbt, darf gar keine Kopie herstellen, auch nicht zum eigenen Gebrauch, denn dafür müßte - verbotenerweise - der Kopierschutz umgangen werden. Da nahezu alle auf den Markt kommenden CDs einen Kopierschutz haben, dürfte dies das Ende der Privatkopien sein - jedenfalls der legalen Kopien. Laden Sie sich hier unser Merkblatt zum neuen Urheberrecht herunter. Sie dürfen das Merkblatt gerne ausdrucken und aushängen, um so die Nutzer Ihrer Computer auf die neue Rechtslage hinzuweisen, sofern Sie Angaben zu unserer Urheberschaft nicht entfernen. Das Gesetz ist freilich nicht ohne Probleme: So ist der Besitz von Kopierschutz-Knackern nur verboten, wenn er "gewerblichen Zwecken" dient. Das scheint auf den ersten Blick klar zu sein: Wer einen Kopierschutz-Knacker besitzt, um professionell Raubkopien anzufertigen, besitzt verbotenerweise. Was aber ist mit einem Gewerbetreibenden, der auf seinem PC ein solches Programm hat, seinen Computer aber nur zum Schreiben seiner Rechnungen benutzt? Besitzt auch dieser Mensch den Kopierschutz-Knacker zu "gewerblichen Zwecken"? Hier hilft auch kein Vertrauen darauf, daß man so einen Kopierschutz-Knacker ja gar nicht hat: Vielleicht hat man ihn doch und weiß es gar nicht. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist gar nicht gering. Immerhin genügt bisweilen ein Tastendruck, um einen Kopierschutz ungehen zu können. Technische Hinweise hierzu können Sie auf der Seite von Heise-Online nachlesen, wenn Sie auf das Logo klicken. ![]() Problemtaisch ist sicherlich auch, daß das Unrechtsbewußtsein bezüglich der Urheberrechtsverstöße gerade bei Jugendlichen gering ausgeprägt ist. Wer jahrelang straffrei Musik und Videos aus dem Internet heruntergalden hat, findet nichts dabei, sich fremdes geistiges Eigentum unter den Nagel zu reißen. Die Argumentation "was im Internet veröffentlicht ist, steht jedermann frei zur Verfügung" stimmt zwar juristisch hinten und vorne nicht - für den juristisch nicht vorgebildeten Surfer ist sie aber trotzdem einleuchtend. Da liegt die Befürchtung nahe, daß die Deutschen bald zu einem Volk von Straftätern werden... Die Neuregelungen sollten aber ernst genommen werden: In den USA beginnen bereits erste Schadenersatzklage-Wellen gegen Anbieter in Tauschbörsen, initiiert von der Recording Industry Association of America (RIAA). Die Forderungen sind kein Pappenstiel: In den dortigen Klagen werden Schadenersatzforderungen ab $ 750,00 pro illegal angebotenem Musikstück verlangt. Da auch Deutsche in den USA verklagt werden können und amerikanische Urteile grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden können, sollte man sich sehr gut überlegen, ob man an Tauschbörsen wie Kazaa wirklich teilnehmen sollte... |
| Download der Neuregelung:
Der Gesetzentwurf mit Begründung |
Laden Sie sich den
als pdf-Datei gespeicherten Gesetzentwurf hier herunter. Der Entwurf
enthält die amtliche Bgründung für die Neuregelungen.
Laden Sie sich hier den aktuellen Text des Urheberrechtsgesetzes herunter. |