Der Hippokratische Eid


Der Text

Ich schwöre bei Apollon dem Arzt und bei Asklepios, Hygieia und Panakeia sowie unter Anrufung aller Götter und Göttinnen als Zeugen, daß ich nach Kräften und gemäß meinem Urteil diesen Eid und diesen Vertrag erfüllen werde:

Denjenigen, der mich diese Kunst gelehrt hat, werde ich meinen Eltern gleichstellen und das Leben mit ihm teilen; falls es nötig ist, werde ich ihn mitversorgen. Seine männlichen Nachkommen werde ich wie meine Brüder achten und sie ohne Honorar und ohne Vertrag diese Kunst lehren, wenn sie sie erlernen wollen. Mit Unterricht, Vorlesungen und allen übrigen Aspekten der Ausbildung werde ich meine eigenen Söhne, die Söhne meines Lehrers und diejenigen Schüler versorgen, die nach ärztlichem Brauch den Vertrag unterschrieben und den Eid abgelegt haben, aber sonst niemanden.

Die diätetischen Maßnahmen werde ich nach Kräften und gemäß meinem Urteil zum Nutzen der Kranken einsetzen, Schädigung und Unrecht aber ausschließen.

Ich werde niemandem, nicht einmal auf ausdrückliches Verlangen, ein tödliches Medikament geben, und ich werde auch keinen entsprechenden Rat erteilen; ebenso werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel aushändigen.

Lauter und gewissenhaft werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.

Auf keinen Fall werde ich Blasensteinkranke operieren sondern hier den Handwerkschirurgen platzmachen, die darin erfahren sind.

In wieviele Häuser ich auch kommen werde, zum Nutzen der Kranken will ich eintreten und mich von jedem vorsätzlichen Unrecht und jeder anderen Sittenlosigkeit fernhalten, auch von sexuellen Handlungen mit Frauen und Männern, sowohl Freien als auch Sklaven.

Über alles, was ich während oder außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen sehe oder höre und das man nicht nach draußen tragen darf, werde ich schweigen und es geheimhalten.

Wenn ich diesen meinen Eid erfülle und ihn nicht antaste, so möge ich mein Leben und meine Kunst genießen, gerühmt bei allen Menschen für alle Zeiten; wenn ich ihn aber übertrete und meineidig werde, dann soll das Gegenteil davon geschehen.


Einige Anmerkungen
Ärzte berufen sich immer wieder gerne auf den sog. Hippokratischen Eid. Die hier vorgestellte Version geht auf Hippokrates von Kos (460-377 v.Chr.) zurück, der aber wohl nicht selbst der Verfasser war. Es stellt sich die Frage, ob dieser Eid für Ärzte verbindlich ist. Gerade wenn es um medizinische Grenzfälle geht - und hier insbesondere um Fälle von Sterbeheilfe - kann man sich bisweilen des Eindruckes nicht erwehren, daß sich der Arzt hinter dem Hippokratischen Eid versteckt.

Zunächst ist festzustellen: Ein Eid wie der hier wiedergegebene hat keine rechtliche Verbindlichkeit. Es handelt sich um einen sog. Absichts-Schwur, dessen Verletzung keine rechtlichen Konsequenzen hat. Der Eid ist damit z.B. demjenigen Eid zu vergleichen, den Amtsträger - z.B. der Bundeskanzler - bei Amtsantritt leistet. Darüber hinaus muß auch kein Arzt diesen Eid tatsächlich ablegen. Der Arzt bedarf für seine Tätigkeit einer Approbation, die aber nach der Bundesärzteordnung und der hierzu ergangenen Approbationsordnung nicht davon abhängig ist, daß ein Eid welchen Inhaltes auch immer geschworen wird. Es wäre ja auch durchaus befremdlich, wenn ein Arzt, der in einem katholischen Krankenhaus arbeitet, einen Schwur nicht auf den biblischen Gott sondern auf Götter und Göttinnen der greichischen Antike ablegte - er müßte wegen eines groben Verstoßes gegen das katholische Sittengesetz sofort aus dem Dienst entlassen werden...

Der Eid beginnt mit der Verpflichtung, denjenigen, der dem Schwörenden die ärztliche Kunst gelehrt hat, "seinen Eltern gleichzustellen". Dies läuft auf eine Unterhaltsverpflichtung hinaus, die sich aus den Gegebenheiten der Antike erklären läßt: Universitäten mit besoldeten Lehrern gab es nicht; wer Medizin unterrichtete, mußte selbst für sein Honorar sorgen. Wer mittellosen Studenten Unterricht gab, lief Gefahr, leer auszugehen. Daher institutionalisiert der Eid hier eine Art Franchise-System: Ich unterrichte dich, dafür sorgst du für meinen Unterhalt. Damit das System funktioniert, müssen die Lernenden sich natürlich ebenfalls an dieses System halten, wenn sie später auch Medizin unterrichten wollen. Damit haben wir eine wichtige Funktion des Hippokratischen Eides ermittelt: Er dient vor allem dazu, dem Medizin-Lehrer sein Honorar in Form von Naturalunterhalt durch seine Schüler zu sichern, und er dient dazu, dieses Versorgungssystem aufrechtzuerhalten. Dies ist ohne Frage ein ehrenwertes Anliegen, denn ohne Medizin-Lehrer gibt es keine Mediziner. Aber kein Arzt würd eheute ernsthaft erwägen, die Professoren aus seiner Studienzeit "wie seine Eltern" zu versorgen.

Sodann beschwört der angehende Arzt, daß er seine Patienten nicht schädigen wird und sich auch im übrigen jeglichen Unrechtes enthält - eine Selbstverständlichkeit. Daß dieser Punkt überhaupt in den Eid aufgenommen wurde, wirft aber ein bezeichnendes Licht auf das offenbar zweifelhafte Ansehen der Mediziner in der Antike. Weiter unten wird dieser Punkt noch vertieft: Der Arzt schwört auch der Sittenlosigkeit ab, insbesondere will er sich vom Sex mit Männern wie Frauen, Freien wie Sklaven fernhalten. Offenbar waren die Heiler der Antike keine Kinder von Traurigkeit, sonst hätte es solcher Klarstellungen kaum bedurft.

Im Anschluß hieran wird beschworen, daß der Arzt niemandem ein tödliches Gift verabreichen und hierzu auch keinen Rat erteilen wird. Auch dieser Abschnitt verdeutlicht eher, welches Ansehen die Ärzte in der Antike hatten, als daß hierin ein verbindliches Verbot von Sterbehilfemaßnahmen zu sehen wäre. Die Naturwissenschaften standen in der Antike wohl in hohem Ansehen - doch das naturwissenschaftliche Wissen war begrenzt. Wer als Heiler oder Arzt auftrat, mußte annehmen, daß das Publikum seine Kunst nicht verstand. Bei erfolgreicher Behandlung mag dies sicher hingenommen worden sein, aber wenn die Behandlung nicht den gewünschten Erfolg hatte, mußte sich der Arzt wohl dem Vorwurf ausgesetzt sehen, den Patienten nicht behandelt sondern vergiftet zu haben. Der Eid stellt also klar: "Nein, wir vergiften niemanden, auch wenn ihr nicht versteht, was wir hier tun. Und wir werden auch niemandem Tipps geben, wie er seinen Nebenbuhler vergiften könnte."

Die Ärzte der Antike standen natürlich auch in Konkurrenz zu den altbekannten "Heilberufen", und zu diesen gehörten auch in der Antike zweifellos die "Engelmacherinnen". Also ziehen die Ärzte in ihrem Eid eine klare Grenze: Abtreibungen gehören nicht zu unserem Geschäft, das überlassen wir denjenigen, die das auch bisher schon erledigt haben, und schon ist das Konkurrenzproblem gelöst. Die gleiche Motivation dürfte die Ärzte bewogen haben, das Operieren der Blasensteine aus ihrem Angebot herauszunehmen.

Schließlich verpflichtet sich der angehende Arzt zur Beachtung der Schweigepflicht. Die Wichtigkeit dieser Pflicht steht außer Frage, aber heute ist sie durch § 203 StGB geregelt, so daß es auch insoweit einer eidlichen Verpflichtung des Arztes nicht bedarf.

Insgesamt ist der Hippokratische Eid damit eher ein Zeugnis der antiken Verhältnisse als aktueller Handlungsmaßstab für heutige Ärzte. Wenn sich ein Arzt auf den Hippokratischen Eid beruft, sollten also die Alarmglocken läuten: Der Verdacht liegt nahe, daß er gar nicht weiß, worauf er sich eigentlich beruft.