Übersicht: Zulässigkeit der Delegation in der
Altenpflege
|
|
Vorbemerkung
|
Die Delegation ärztlicher Tätigkeit
auf nicht-ärztliches Personal setzt voraus, daß das Personal
über die hierfür erforderlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten verfügt. Das Vorliegen formaler Qualifikationen
ist nicht entscheidend, sondern es kommt darauf an, daß die
für die konkrete Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten tatsächlich vorliegen. Formale Qualifikationen
können aber eine Indizwirkung haben, so daß der Delegierende
- i.d.R. der Arzt - davon ausgehen kann, daß eine Pflegekraft mit
einer bestimmten formalen Qualifikation über der Ausbildung
entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Allerdings
entbindet dies den Delegierenden nicht davon, sich von den Kenntnissen
und Fähigkeiten der Pflegekraft selbst ein Bild zu machen.
Die in dem nachfolgenden Schema genannten Delegationsmöglichkeiten
sind daher nur als Faustregel anzusehen. Das Schema kann nur eine
Orientierungshilfe sein, hat aber keine rechtliche Verbindlichkeit.
|
|
Legende
|
|
Delegation ist
zulässig
|
|
Delegation ist
zulässig bei besonderer Qualifikation
|
|
Ausführung nach
erfolgter Anleitung
|
|
Ausführung nur
unter Aufsicht |
|
Delegation ist
unzulässig
|
|
|
Faustregel-Schema
|
Tätigkeit
|
Examinierte
AltenpflegerIn
|
Altenpflege-
SchülerIn
3. Jahr
|
Altenpflege-
SchülerIn
2. Jahr |
Altenpflege-
SchülerIn
1. Jahr |
Altenpflege-
helferIn |
ungelernte
MitarbeiterIn
|
s.c.-Injektion
|
|
|
|
|
|
|
i.m.-Injektion
|
|
|
|
|
|
|
i.a.-Injektion
|
|
|
|
|
|
|
i.v.-Injektion
|
|
|
|
|
|
|
Medikamente
stellen
|
|
|
|
|
|
|
Medikamente
ausgeben
|
|
|
|
|
|
|
Einreibungen
|
|
|
|
|
|
|
Katheter
legen
|
|
|
|
|
|
|
Katheter
spülen
|
|
|
|
|
|
|
PEG-Anschluß
|
|
|
|
|
|
|
Insulindosisanpassung
|
|
|
|
|
|
|
|
Das Schema beruht auf der eigenen
Einschätzung von RA Diekmann. Die einzelnen Wertungen sind daher
nicht allgemein verbindlich, sondern können nur einen ersten
Anhaltspunkt bieten. Insgesamt sind die Einschätzungen auch
sicherlich einer Diskussion zugänglich. Vor allem müssen Sie
beachten: Alle Angaben im Schema sind nur für den Idealfall
gedacht; hat diejenige Person, an die delegiert werden soll, im
Einzelfall bessere oder schlechtere Kenntnisse und Fähigkeiten als
der "Durchschnitt", so können entsprechend mehr oder weniger
Aufgaben delegiert werden. Das Schema entbindet also nicht von der
Pflicht, die Kenntnisse und Fähigkeiten des Mitabeiters genau zu
prüfen! Es empfiehlt sich, die Kenntnisse und Fähigkeiten in
regelmäßigen Abständen zu überprüfen und
hierüber eine mitarbeiterbezogene Dokumentation, die zu den
Personalakten zu legen ist, zu führen.
In dem Schema wird davon ausgegangen, daß die Altenpflegehelfer
nach einjähriger Ausbildungszeit etwa den Kenntnisstand eines
Auszubildenden im zweiten Lehrjahr erreicht haben dürften. Ferner
wird davon ausgegangen, daß ungelernte Mitarbeiter keine
medizinischen Kenntnisse haben und insoweit den Auszubildenden des
ersten Lehrjahres gleichstehen. Abweichungen im Einzelfall sind
möglich. Dies gilt insbesondere für ungelernte, aber schon
langjährig tätige Mitarbeiter, deren Erfahrungswissen im
Einzelfall eine Delegation möglich machen kann.
Das Schema mag den einen oder anderen Leser zum Widerspruch
herausfordern. Wir freuen uns über jede konstruktive Kritik an dem
hier vorgeschlagenen Schema und würden uns freuen, wenn Sie uns
Ihre Sicht der Dinge per Email zukommen ließen:

|