Beratungskosten nach dem RVG


Achtung: Das anwaltliche Kostenrecht richtet sich seit dem 01.07.2004 nicht mehr nach der BRAGO sondern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die BRAGO findet nur noch Anwendung auf Alt-Fälle, die vor dem 01.07.2004 in Auftrag gegeben wurden.
Zu den Beratungskosten nach der früheren BRAGO können Sie sich hier informieren:
Beratungskosten nach der früheren BRAGO

Beispiele
Hier werden wir demnächst einige Berechnungsbeispiele für die Kosten nach dem neuen RVG für Sie bereitstellen.

Bis dahin können Sie sich hier einige Informationen ansehen:
Berechnungsbeispiele