Beratungskosten nach der BRAGO


Achtung: Das anwaltliche Kostenrecht richtet sich seit dem 01.07.2004 nicht mehr nach der BRAGO sondern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die BRAGO findet nur noch Anwendung auf Alt-Fälle, die vor dem 01.07.2004 in Auftrag gegeben wurden.
Zu den Beratungskosten nach dem aktuellen RVG können Sie sich hier informieren:
Beratungskosten nach dem RVG

Beispiele
Hier haben wir für Sie ein paar Berechnungsbeispiele für die Rechtsanwaltsgebühren aufgeführt. Die Berechnungen sind nur beispielhaft. Die tatsächlich in einem konkreten Fall auftretenden Kosten hängen ganz wesentlich davon ab, welcher Auftrag jeweils erteilt wird.

Bitte beachten Sie auch, daß hier nur die Rechtsanwaltsgebühren aufgeführt sind. Bei gerichtlichen Verfahren entstehen auch Gerichtskosten, wobei neben den eigentlichen Gerichtsgebühren u.U. auch erhebliche Kosten für Gutachten, Zeugen etc. anfallen können.

Alle Angaben in EUR. Alle §§ sind solche der BRAGO.

Beispiel 1: Vorwurf der Fahrerflucht; keine Beratung im Ermittlungsverfahren, Verteidigung vor dem Amtsgericht (Strafrichter), Verhandlungsdauer ein Tag
Mittel-Gebühr § 83 I Nr. 3
Telekomentgelte § 26
35 Seiten Kopien § 27
Zwischensumme
USt. § 25 II
Summe
255,00
15,00
        17,50
287,50
     46,00
333,50

Beispiel 2: Vorwurf des Betruges, Beratung im Ermittlungsverfahren, Verteidigung vor dem Amtsgericht (Strafrichter), Verhandlungsdauer zwei Tage, Verteidigung im Berufungungsverfahren vor dem Landgericht (kleine Strafkammer), Verhandlungsdauer ein Tag. Der Anwalt hat seinen Kanzleisitz am Sitz des Amtsgerichtes, das Landgericht befindet sich jedoch in einer 98 km entfernten Stadt.
Mittel-Gebühr § 83 I Nr. 3
Mittel-Gebühr § 83 II Nr. 3
Mittel-Gebühr § 84 I
Telekomentgelte § 26
270 Kopien § 27
Mittelgebühr § 85 I
Telekomentgelte § 26
Abwesenheitsgeld § 28
Fahrtkosten 2 x 98 km § 28
Zwischensumme
16% USt. § 25 II
Summe
255,00
190,00
127,50
15,00
91,00
420,00
15,00
15,00
          52,92
1.181,42
      189,03
1.370,45

Beispiel 3: Klage vor dem Sozialgericht wegen Verweigerung einer Erwerbsunfähigkeitsrente
Mittelgebühr § 116 I 1 Nr. 1
Telekomentgelte § 26
100 Kopien § 27
Zwischensumme
16% USt. § 25 II
Summe
355,00
20,00
           40,00
415,00
     66,40
481,40

Beispiel 4: Anwaltliche Zahlungsaufforderung an den Schuldner wegen einer unbezahlten Rechnung über 2.000 EUR
7,5/10-Geschäftsgebühr § 118 I 1
Telekomentgelte § 26
Zwischensumme
16% USt. § 25 II
Summe
99,75
         14,96
114,71
        18,35
133,06

Beispiel 5: Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht; 2.900 EUR Monatsverdienst; es wird ein Vergleich über eine Abfindung von 15.000 EUR geschlossen.
Der Streitwert berechnet sich hier nach dem Brutto-Verdienst für drei Monate: 3 x 2.900 = 8.700. Der Wert der Abfindung wird in den Streitwert nicht eingerechnet.
10/10-Prozeßgebühr § 31 I Nr. 1
10/10-Erörterungsgebühr § 31 I Nr. 4
10/10-Vergleichsgebühr § 23
Telekomentgelte § 26                        
Zwischensumme
16% USt. § 25 II
Summe
189,00
189,00
189,00
              20,00
587,00
            93,92
680,92

Beispiel 6: Erst-Beratung wegen Mängeln beim Hauskauf, Kaufpreis: 125.000 EUR
Der Streitwert berechnet sich nach dem Kaufpreis, daher: Wert = 125.000 EUR. Da es sich um eine Erstberatung handelt, wird nicht die nach der Gebührentabelle an sich fällige Gebühr berechnet, sondern lediglich der Höchstbetrag von 180,00 EUR.
Erstberatungsgebühr § 20
16% USt. § 25 II
Summe
180,00
         28,80
208,80

Beispiel 7: In dem Fall aus Beispiel 6 wird Klage beim Landgericht erhoben. Es findet eine Beweisaufnahme statt und es wird ein Vergleich geschlossen. Die Gebühren aus der Erst-Beratung (Beispiel 6) werden angerechnet.
10/10-Prozeßgebühr § 31 I Nr. 1
10/10-Verhandlungsbeühr § 31 I Nr. 2
10/10-Beweisgebühr § 31 I Nr. 3
10/10-Vergleichsgebühr § 23
Telekomentgelte § 26
Zwischensumme
16% USt § 25 II
Zwischensumme
Anrechnung
Summe
1.431,00
1.431,00
1.431,00
1.431,00
          20,00
5.744,00
     919,04
6.663,04
        208,80
6.454,24