Beratungskosten
nach der BRAGO
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| Achtung:
Das anwaltliche Kostenrecht richtet sich seit dem 01.07.2004 nicht mehr
nach der BRAGO sondern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG). Die BRAGO findet nur noch Anwendung auf Alt-Fälle, die vor
dem 01.07.2004 in Auftrag gegeben wurden. |
Zu den Beratungskosten nach dem
aktuellen RVG
können Sie sich hier informieren:
Beratungskosten nach dem RVG |
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Beispiele
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Hier haben wir für Sie ein paar
Berechnungsbeispiele für die Rechtsanwaltsgebühren
aufgeführt. Die Berechnungen sind nur beispielhaft. Die
tatsächlich in einem konkreten Fall auftretenden Kosten
hängen ganz wesentlich davon ab, welcher Auftrag jeweils erteilt
wird.
Bitte beachten Sie auch, daß hier nur die
Rechtsanwaltsgebühren aufgeführt sind. Bei gerichtlichen
Verfahren entstehen auch Gerichtskosten, wobei neben den eigentlichen
Gerichtsgebühren u.U. auch erhebliche Kosten für Gutachten,
Zeugen etc. anfallen können.
Alle Angaben in EUR. Alle §§ sind solche der BRAGO.
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Beispiel 1: Vorwurf der
Fahrerflucht;
keine Beratung im Ermittlungsverfahren, Verteidigung vor dem
Amtsgericht
(Strafrichter), Verhandlungsdauer ein Tag
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Mittel-Gebühr § 83 I Nr.
3
Telekomentgelte §
26
35 Seiten Kopien § 27
Zwischensumme
USt. § 25 II
Summe
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255,00
15,00
17,50
287,50
46,00
333,50
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Beispiel 2: Vorwurf des
Betruges,
Beratung im Ermittlungsverfahren, Verteidigung vor dem Amtsgericht
(Strafrichter), Verhandlungsdauer zwei Tage, Verteidigung im
Berufungungsverfahren vor
dem Landgericht (kleine Strafkammer), Verhandlungsdauer ein Tag. Der
Anwalt
hat seinen Kanzleisitz am Sitz des Amtsgerichtes, das Landgericht
befindet sich jedoch in einer 98 km entfernten Stadt.
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Mittel-Gebühr § 83 I Nr.
3
Mittel-Gebühr § 83 II Nr. 3
Mittel-Gebühr § 84 I
Telekomentgelte § 26
270
Kopien § 27
Mittelgebühr § 85
I
Telekomentgelte
§ 26
Abwesenheitsgeld §
28
Fahrtkosten 2 x 98 km § 28
Zwischensumme
16% USt. § 25 II
Summe
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255,00
190,00
127,50
15,00
91,00
420,00
15,00
15,00
52,92
1.181,42
189,03
1.370,45
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Beispiel 3: Klage vor
dem Sozialgericht wegen Verweigerung einer Erwerbsunfähigkeitsrente
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Mittelgebühr § 116 I 1 Nr.
1
Telekomentgelte § 26
100 Kopien §
27
Zwischensumme
16% USt. § 25 II
Summe
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355,00
20,00
40,00
415,00
66,40
481,40
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Beispiel 4: Anwaltliche
Zahlungsaufforderung an den Schuldner wegen einer unbezahlten Rechnung
über 2.000 EUR
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7,5/10-Geschäftsgebühr §
118 I
1
Telekomentgelte § 26
Zwischensumme
16% USt. § 25 II
Summe
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99,75
14,96
114,71
18,35
133,06
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Beispiel 5:
Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht; 2.900 EUR
Monatsverdienst; es wird ein Vergleich über eine Abfindung von
15.000 EUR geschlossen.
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Der Streitwert berechnet sich hier nach dem
Brutto-Verdienst für drei Monate: 3 x 2.900 = 8.700. Der Wert der
Abfindung wird in den Streitwert nicht eingerechnet.
10/10-Prozeßgebühr § 31 I
Nr.
1
10/10-Erörterungsgebühr § 31 I Nr.
4
10/10-Vergleichsgebühr
§
23
Telekomentgelte §
26
Zwischensumme
16% USt. § 25 II
Summe
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189,00
189,00
189,00
20,00
587,00
93,92
680,92
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Beispiel 6:
Erst-Beratung wegen Mängeln beim Hauskauf, Kaufpreis: 125.000 EUR
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Der Streitwert berechnet sich nach dem
Kaufpreis, daher: Wert = 125.000 EUR. Da es sich um eine Erstberatung
handelt, wird nicht die nach der Gebührentabelle an sich
fällige Gebühr berechnet, sondern lediglich der
Höchstbetrag von 180,00 EUR.
Erstberatungsgebühr §
20
16%
USt. § 25 II
Summe
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180,00
28,80
208,80
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Beispiel 7: In dem Fall
aus
Beispiel 6 wird Klage beim Landgericht erhoben. Es findet eine
Beweisaufnahme statt und es wird ein Vergleich geschlossen. Die
Gebühren aus der Erst-Beratung (Beispiel 6) werden angerechnet.
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10/10-Prozeßgebühr
§ 31 I
Nr. 1
10/10-Verhandlungsbeühr § 31 I Nr. 2
10/10-Beweisgebühr § 31 I Nr. 3
10/10-Vergleichsgebühr § 23
Telekomentgelte § 26
Zwischensumme
16% USt § 25 II
Zwischensumme
Anrechnung
Summe
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1.431,00
1.431,00
1.431,00
1.431,00
20,00
5.744,00
919,04
6.663,04
208,80
6.454,24
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