Spam-Mails:
unzulässig!
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Spam - eine
Internet-Seuche
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Unerwünschte Emails
stellen heutzutage
bereits einen Großteil des Email-Verkehrs dar. Die Empfänger
der Mails, die mal günstige Viagra-Bezugsquellen, mal Pornografie,
mal harmlose Dienstleistungen offerieren, sind meistens nicht
begeistert über den vollen Briefkasten - allzu groß ist der
Aufwand, den Werbemüll von den wichtigen Nachrichten zu trennen.
Das Überhandnehmen des Spams war in den USA bereits Anlaß
für den Erlaß eines Antispam-Gesetzes. Lesen Sie hier
unsere
Informationen zum
US-Anti-Spam-Gesetz.
Anti-Spam-Gesetz
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Erlaubte Email-Werbung
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Nach der deutschen
Rechtslage ist das Versenden
von Werbe-Emails nur zulässig, wenn zwischen dem Absender und dem
Empfänger geschäftliche Kontakte bestehen. Anderenfalls
stellt das Versenden der Werbung einen Eingriff in den
Geschäftsbetrieb bzw. die Privatsphäre des Empfängers
dar.
Allerdings kann sich der Versender auf die Geschäftskontakte nicht
berufen, wenn der Geschäftskontakt schon Jahre zurückliegt
oder die beworbene Ware bzw. Dienstleistung nichts mit dem
Geschäftskontakt zu tun hat. Das Landgericht Berlin hat hierzu
eine Entscheidung gefällt, die Sie hier
herunterladen können:
Urteil
des LG Berlin
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Einmaliges
Spammen erlaubt?
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Unsicherheit bestand allenfalls
hinsichtlich der Frage, ob eine unverlangte Werbemail dann
zulässig sein könnte, wenn der Empfänger sich leicht
durch Betätigen eines in der Mail enthaltenen Links von dem Bezug
des Newsletters abmelden kann. Das Amtsgericht Mannheim hat dies
verneint und zu Brgündung ausgeführt, daß auch in einem
solchen Fall der Aufwand für das Sortieren wichtiger und
unwichtiger Email-Eingänge erheblich ist, und daß durch den
Klick auf den Abmelde-Link die Emailadresse des Empfängers
aufgewertet wird - schließlich kann der Absender der Werbeemail
so erkennen, daß die Email wirklich existiert, was nicht selten
dazu führt, daß das Abmelden von einem Newsletter erst recht
zu einer Flut unerwünschter Mails führt. Experten raten daher
auch dringend, auf unerwünschte Mails niemals zu reagieren, auch
nicht zum Zwecke der Abmeldung.
Sie können das Urteil des AG Mannheim durch einen Klick auf das
Logo herunterladen.
Urteil
des AG Mannheim
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Die
Kosten einer Abmahnung wegen Spammens
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Lesen Sie hier zu den
Kosten einer Abmahnung wegens Spammens...
Abmahnung wegen
Spammens
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