Spam-Mails: unzulässig!


Spam - eine Internet-Seuche
Unerwünschte Emails stellen heutzutage bereits einen Großteil des Email-Verkehrs dar. Die Empfänger der Mails, die mal günstige Viagra-Bezugsquellen, mal Pornografie, mal harmlose Dienstleistungen offerieren, sind meistens nicht begeistert über den vollen Briefkasten - allzu groß ist der Aufwand, den Werbemüll von den wichtigen Nachrichten zu trennen.

Das Überhandnehmen des Spams war in den USA bereits Anlaß für den Erlaß eines Antispam-Gesetzes.  Lesen Sie hier unsere Informationen zum US-Anti-Spam-Gesetz.
Anti-Spam-Gesetz



Erlaubte Email-Werbung

Nach der deutschen Rechtslage ist das Versenden von Werbe-Emails nur zulässig, wenn zwischen dem Absender und dem Empfänger geschäftliche Kontakte bestehen. Anderenfalls stellt das Versenden der Werbung einen Eingriff in den Geschäftsbetrieb bzw. die Privatsphäre des Empfängers dar.

Allerdings kann sich der Versender auf die Geschäftskontakte nicht berufen, wenn der Geschäftskontakt schon Jahre zurückliegt oder die beworbene Ware bzw. Dienstleistung nichts mit dem Geschäftskontakt zu tun hat. Das Landgericht Berlin hat hierzu eine Entscheidung gefällt, die Sie hier herunterladen können:
Urteil des LG Berlin


Einmaliges Spammen erlaubt?
Unsicherheit bestand allenfalls hinsichtlich der Frage, ob eine unverlangte Werbemail dann zulässig sein könnte, wenn der Empfänger sich leicht durch Betätigen eines in der Mail enthaltenen Links von dem Bezug des Newsletters abmelden kann. Das Amtsgericht Mannheim hat dies verneint und zu Brgündung ausgeführt, daß auch in einem solchen Fall der Aufwand für das Sortieren wichtiger und unwichtiger Email-Eingänge erheblich ist, und daß durch den Klick auf den Abmelde-Link die Emailadresse des Empfängers aufgewertet wird - schließlich kann der Absender der Werbeemail so erkennen, daß die Email wirklich existiert, was nicht selten dazu führt, daß das Abmelden von einem Newsletter erst recht zu einer Flut unerwünschter Mails führt. Experten raten daher auch dringend, auf unerwünschte Mails niemals zu reagieren, auch nicht zum Zwecke der Abmeldung.

Sie können das Urteil des AG Mannheim durch einen Klick auf das Logo herunterladen.
Urteil des AG Mannheim

Die Kosten einer Abmahnung wegen Spammens
 Lesen Sie hier zu den Kosten einer Abmahnung wegens Spammens...
Abmahnung wegen Spammens