Internetrecht: Kaufen bei Ebay


Wie funktioniert Ebay?
Ebay ist die größte Plattform für Online-Auktionen im Internet. Ebay stellt selbst keine Produkte her und verkauft auch nicht selbst, vielmehr können bei Ebay angemeldete Nutzer Waren anbieten, die von anderen Nutzern ersteigert werden. Ein Kaufvertrag kommt dabei nicht mit Ebay sondern nur im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Beide müssen nach Ende der Auktion Kontakt aufnehmen und die Abwicklung des Kaufes regeln.

Wo liegt das Problem?
Ein Kaufvertrag wird abgewickelt, indem die gegenseitigen Leistungen ausgetauscht werden: Ware gegen Geld. Nun sind bei Ebay-Verkäufen die Parteien des Kaufvertrages i.d.R. weit von einander entfernt, und der Kauf wird durch Versand der Ware abgewickelt. Damit der Verkäufer sicher ist, für seine Ware auch Geld zu erhalten, machen die meisten Anbieter Vorauszahlung des Auktionspreises nebst Versandkosten zur Bedingung. Durch die Vorkasse ist zwar der Verkäufer geschützt, nicht aber der Käufer. Dieser zahlt und muß nun hoffen, daß der Verkäufer die Ware tatsächlich liefert. Meistens läuft die Kaufabwicklung völlig problemlos, aber bisweilen klappt sie auch nicht. Auf jeden Fall kann der Käufer ein Interesse daran haben, sich vorab zu vergewissern, die Ware auch tatsächlich zu erhalten.
Eine elegante Lösung ist freilich, den Verkäufer aufzusuchen, Barzahlung vorzunehmen und die Ware gleich mitzunehmen. Leider kann dies oftmals nicht umgesetzt werden, weil die Beteiligten zu weit voneinander entfernt wohnen. Als zweitbeste Möglichkeit bietet sich die Abwicklung über einen Treuhänder an. Der Käufer zahlt an den Treuhänder, und dieser meldet die Zahlung an den Verkäufer, der daraufhin die Ware absendet. Schließlich leitet der Treuhänder das Geld an den Verkäufer weiter. Mit dieser Vorgehensweise - die an die Arbeit eines Notars erinnert - soll den Interessen beider Seiten gedient werden. Die Treuhänder arbeiten freilich nicht kostenlos sondern erheben Gebühren.

Lug und Betrug...
Nicht alle Menschen sind ehrlich, und das gilt leider auch für Ebay-Nutzer. Käufer, die zwar etwas ersteigern, dann aber nicht bezahlen, sind ärgerlich, sie verursachen i.d.R. aber keine größeren Schäden, weil der Verkäufer normalerweise nicht ausliefert, bevor nicht gezahlt wurde. Unehrliche Verkäufer sind schon ein größeres Problem, denn wenn der Käufer bezahlt hat und der Verkäufer nicht liefert, schaut der Käufer in der Praxis oft in die Röhre. Häufige Probleme sind Nicht-Lieferung trotz Zahlung, Lieferung beschädigter und nicht funktionierender Ware, Lieferung von der Beschreibung nicht entsprechender Ware, Lieferung von nicht im Eigentum des Verkäufers stehender Ware und - neuerdings - die Abwicklung der Kaufverträge über Schein-Treuhandfirmen.
Besonders ärgerlich sind Verkäufer, die Ware versteigern, die ihnen nicht gehört, denn der wahre Eigentümer hat dann u.U. noch Rechte an der Ware und kann sie ggf. vom Ersteigerer wieder herausverlangen - ohne den Kaufpreis ersetzen zu müssen. Das ist insbesondere der Fall bei der Versteigerung gestohlener Ware. Der Käufer hat dann zwar einen Anspruch auf Kaufpreiserstattung gegen den Verkäufer, aber die Druchsetzung solcher Ansprüche scheitert in der Praxis oft.
Auch die Abwicklung über Treuhandfirmen klappt nicht immer erwartungsgemäß. Einen verbindlichen Standard für Treuhandfirmen gibt es nicht. Und so kommt es vor, daß einige Treuhandfirmen das Geld bereits weiterleiten, bevor die Ware abgesandt ist. Der Treuhand-Effekt geht bei dieser Vorgehensweise völlig verloren - zum Nachteil des Käufers. Zudem ist inzwischen auch die Masche aufgetreten, daß betrügerische Ebay-Nutzer einfach selbst eine Schein-Treuhandfirma gründen und dann nur zu ihren eigenen Gunsten verfahren.
Zur Klarstellung: Ebay selbst hat keinen Einfluß auf die Ehrlichkeit seiner Nutzer. Die hier dargestellten Probleme resultieren nicht aus einem Fehlverhalten von Ebay, sie sind Ausdruck krimineller Energie der Nutzer.

Was kann man tun?
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Bevor man mitsteigert, sollte man sich das Profil des Versteigerers ansehen: Hat er bisher gute oder schlechte Bewertungen von anderen Kunden erhalten? Hat er schon viele oder erst wenige Geschäfte abgewickelt? In der Regel bieten Verkäufer mit einer größeren Zahl von Transaktionen, die gut bewertet wurden, eine gute Gewähr dafür, daß auch in diesem Fall alles klappen wird. Trotzdem ist Aufmerksamkeit geboten: Wer nur Bewertungen von einigen wenigen Ebay-Nutzern bekommen hat, von diesen aber mehrfach, könnte sich seine günstigen Bewertungen erschlichen haben, indem er Gefälligkeits-Bewertungen von anderen Nutzern bekommen hat oder die Bewertungen - unter anderem Account - gleich selbst verfaßt hat.
Bei größeren Summen sollte man - auch bei weiter Anreise - immer Abholung und Barzahlung in Betracht ziehen. Bietet der Verkäufer diese Option nicht an, sollte man zurückhaltend sein, jedenfalls bei größeren Summen. Hat der Verkäufer seinen Sitz im Ausland und rechnet nur über Kreditkarte ab, so ist dies ebenfalls ein Umstand, der zur Vorsicht mahnen sollte. Will man einen Treuhandservice nutzen, sollte man unbedingt nur eine von Ebay empfohlene Treuhandfirma beauftragen, auch wenn die Gebühren etwas höher sein sollten als bei "freien" Treuhandfirmen.
Ist das Geld überwiesen, aber die Ware kommt und kommt nicht, obwohl man den Verkäufer gemahnt hat, sollte man einen Anwalt einschalten und auch vor einer Strafanzeige nicht zurückschrecken. Der Anwalt kann darüber beraten, wie die Aussichten einzuschätzen sind, das Geld zurückzuerhalten. Zur Beweissicherung sollte man die Angebotsseite von Ebay auf dem eigenen Rechner speichern, denn Ebay stellt die Angebotsseiten nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung und löscht sie dann. Hat man nichts gespeichert, so fehlt einem später das nötige Beweismaterial.
Informationen zum sicheren Mitsteigern bei Ebay finden sich auch auf den Ebay-Seiten selbst. Unter dem Stichwort "Gemeinschaft" finden sich viele, von den Nutzern selbst zusammengestellte wertvolle Informationen, nicht nur zum Thema Sicherheit.
Ebay-Community

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Betrug bei Ebay - was tun?