Internetrecht: Kaufen bei Ebay |
| Wie funktioniert Ebay? |
| Ebay ist die größte Plattform
für Online-Auktionen
im Internet. Ebay stellt selbst keine Produkte her und verkauft auch
nicht
selbst, vielmehr können bei Ebay angemeldete Nutzer Waren
anbieten,
die von anderen Nutzern ersteigert werden. Ein Kaufvertrag kommt dabei
nicht
mit Ebay sondern nur im Verhältnis zwischen Verkäufer und
Käufer
zustande. Beide müssen nach Ende der Auktion Kontakt aufnehmen und
die
Abwicklung des Kaufes regeln. |
| Wo liegt das Problem? |
| Ein Kaufvertrag wird abgewickelt, indem die
gegenseitigen Leistungen ausgetauscht werden: Ware gegen Geld. Nun sind
bei Ebay-Verkäufen die Parteien des Kaufvertrages i.d.R. weit von
einander entfernt, und der Kauf wird durch Versand der Ware
abgewickelt. Damit der Verkäufer sicher ist, für seine Ware
auch Geld zu erhalten, machen die meisten Anbieter Vorauszahlung des
Auktionspreises nebst Versandkosten zur Bedingung. Durch die Vorkasse
ist zwar der Verkäufer geschützt, nicht aber der Käufer.
Dieser zahlt und muß nun hoffen, daß der Verkäufer die
Ware tatsächlich liefert. Meistens läuft die Kaufabwicklung
völlig problemlos, aber bisweilen klappt sie auch nicht. Auf jeden
Fall kann der Käufer ein Interesse daran haben, sich vorab zu
vergewissern, die Ware auch tatsächlich zu erhalten. Eine elegante Lösung ist freilich, den Verkäufer aufzusuchen, Barzahlung vorzunehmen und die Ware gleich mitzunehmen. Leider kann dies oftmals nicht umgesetzt werden, weil die Beteiligten zu weit voneinander entfernt wohnen. Als zweitbeste Möglichkeit bietet sich die Abwicklung über einen Treuhänder an. Der Käufer zahlt an den Treuhänder, und dieser meldet die Zahlung an den Verkäufer, der daraufhin die Ware absendet. Schließlich leitet der Treuhänder das Geld an den Verkäufer weiter. Mit dieser Vorgehensweise - die an die Arbeit eines Notars erinnert - soll den Interessen beider Seiten gedient werden. Die Treuhänder arbeiten freilich nicht kostenlos sondern erheben Gebühren. |
| Lug und Betrug... |
| Nicht alle Menschen sind ehrlich, und das gilt
leider auch für Ebay-Nutzer. Käufer, die zwar etwas
ersteigern, dann aber nicht bezahlen, sind ärgerlich, sie
verursachen i.d.R. aber keine größeren Schäden, weil
der Verkäufer normalerweise nicht ausliefert, bevor nicht gezahlt
wurde. Unehrliche Verkäufer sind schon ein größeres
Problem, denn wenn der Käufer bezahlt hat und der Verkäufer
nicht liefert, schaut der Käufer in der Praxis oft in die
Röhre. Häufige Probleme sind Nicht-Lieferung trotz Zahlung,
Lieferung beschädigter und
nicht funktionierender Ware, Lieferung von der Beschreibung nicht
entsprechender Ware, Lieferung von nicht im Eigentum des
Verkäufers stehender Ware und
- neuerdings - die Abwicklung der Kaufverträge über
Schein-Treuhandfirmen. Besonders ärgerlich sind Verkäufer, die Ware versteigern, die ihnen nicht gehört, denn der wahre Eigentümer hat dann u.U. noch Rechte an der Ware und kann sie ggf. vom Ersteigerer wieder herausverlangen - ohne den Kaufpreis ersetzen zu müssen. Das ist insbesondere der Fall bei der Versteigerung gestohlener Ware. Der Käufer hat dann zwar einen Anspruch auf Kaufpreiserstattung gegen den Verkäufer, aber die Druchsetzung solcher Ansprüche scheitert in der Praxis oft. Auch die Abwicklung über Treuhandfirmen klappt nicht immer erwartungsgemäß. Einen verbindlichen Standard für Treuhandfirmen gibt es nicht. Und so kommt es vor, daß einige Treuhandfirmen das Geld bereits weiterleiten, bevor die Ware abgesandt ist. Der Treuhand-Effekt geht bei dieser Vorgehensweise völlig verloren - zum Nachteil des Käufers. Zudem ist inzwischen auch die Masche aufgetreten, daß betrügerische Ebay-Nutzer einfach selbst eine Schein-Treuhandfirma gründen und dann nur zu ihren eigenen Gunsten verfahren. Zur Klarstellung: Ebay selbst hat keinen Einfluß auf die Ehrlichkeit seiner Nutzer. Die hier dargestellten Probleme resultieren nicht aus einem Fehlverhalten von Ebay, sie sind Ausdruck krimineller Energie der Nutzer. |
| Was kann man tun? |
| Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Bevor man
mitsteigert, sollte man sich das Profil des Versteigerers ansehen: Hat
er
bisher gute oder schlechte Bewertungen von anderen Kunden erhalten? Hat
er
schon viele oder erst wenige Geschäfte abgewickelt? In der Regel
bieten
Verkäufer mit einer größeren Zahl von Transaktionen,
die
gut bewertet wurden, eine gute Gewähr dafür, daß auch
in
diesem Fall alles klappen wird. Trotzdem ist Aufmerksamkeit geboten:
Wer nur
Bewertungen von einigen wenigen Ebay-Nutzern bekommen hat, von diesen
aber
mehrfach, könnte sich seine günstigen Bewertungen erschlichen
haben,
indem er Gefälligkeits-Bewertungen von anderen Nutzern bekommen
hat
oder die Bewertungen - unter anderem Account - gleich selbst
verfaßt hat. Bei größeren Summen sollte man - auch bei weiter Anreise - immer Abholung und Barzahlung in Betracht ziehen. Bietet der Verkäufer diese Option nicht an, sollte man zurückhaltend sein, jedenfalls bei größeren Summen. Hat der Verkäufer seinen Sitz im Ausland und rechnet nur über Kreditkarte ab, so ist dies ebenfalls ein Umstand, der zur Vorsicht mahnen sollte. Will man einen Treuhandservice nutzen, sollte man unbedingt nur eine von Ebay empfohlene Treuhandfirma beauftragen, auch wenn die Gebühren etwas höher sein sollten als bei "freien" Treuhandfirmen. Ist das Geld überwiesen, aber die Ware kommt und kommt nicht, obwohl man den Verkäufer gemahnt hat, sollte man einen Anwalt einschalten und auch vor einer Strafanzeige nicht zurückschrecken. Der Anwalt kann darüber beraten, wie die Aussichten einzuschätzen sind, das Geld zurückzuerhalten. Zur Beweissicherung sollte man die Angebotsseite von Ebay auf dem eigenen Rechner speichern, denn Ebay stellt die Angebotsseiten nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung und löscht sie dann. Hat man nichts gespeichert, so fehlt einem später das nötige Beweismaterial. Informationen zum sicheren Mitsteigern bei Ebay finden sich auch auf den Ebay-Seiten selbst. Unter dem Stichwort "Gemeinschaft" finden sich viele, von den Nutzern selbst zusammengestellte wertvolle Informationen, nicht nur zum Thema Sicherheit. Wenn Sie schon "übers Ohr gehauen" wurden, sehen Sie sich hier an, was nun zu tun ist und wie wir Ihnen helfen können. |