Kostenfalle Internet-Auftritt? |
| Das
Kostenrisiko bei Ihrem Internet-Auftritt |
| Sie
haben Ihre eigene Homepage erstellt und im Internet veröffentlicht
- der Stolz des Urhebers stellt sich sofort ein. Kurz darauf kann aber
die böse Überraschung folgen: Post von einem Anwalt oder
Mitbewerber, der an Ihrem Auftritt etwas auszusetzen hat und nicht nur
die Beseitigung des gerügten Inhaltes sondern auch eine
strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt. Das wäre
für sich genommen schlimm genug, richtig ärgerlich wird es
aber, wenn mit einem solchen Schreiben auch Kostenerstattung verlangt
wird. Da die Streitwerte für Rechtsverletzungen im Internet i.d.R.
recht hoch angesetzt werden, sind Anwaltskosten von mehreren hundert
Euro keine Seltenheit sondern eher die Regel. Da heißt es dann oft: "Wenn ich gewußt hätte, daß ich das nicht darf, hätte ich es nicht gemacht!" - Nur schützt dieses Argument leider nicht davor, die teilweise beträchtlichen Kosten tragen zu müssen. |
| Abhilfe: Rechtzeitig die
Internetseiten prüfen! |
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Man
kann diesem Problem nur dadurch begegnen, daß man rechtzeitig -
also bevor man kostenpflichtig abgemahnt wird - seine Seiten auf
Rechtsverstöße prüft. Die Rechtsvorschriften, die in
diesem Zusammenhang zu beachten sind, werden dem juristischen Laien
kaum bekannt sein, und so ist es eher unwahrscheinlich, daß man
seinen Internet-Auftritt ohne juristisch versierte Hilfe richtig
prüfen kann. Viele nehmen aber hierfür keinen Anwalt in
Anspruch, da sie die Kosten einer solchen Überprüfung
fürchten.
Wir wollen Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Seiten kostengünstig und fachlich versiert prüfen zu lassen. Wir haben daher "Pakete" für den Internet-Check geschnürt, mit denen Sie Ihre Hompage kostengünstig und zum Festpreis von uns prüfen lassen können. |
| Wie
funktioniert der Internet-Check? |
Sie schicken uns eine Email, mit
der Sie uns zum Internet-Check beauftragen. Die Email muß
enthalten:
Wir werden nach Eingang Ihrer Email die angegebene Seite entsprechend Ihrem Auftrag prüfen und das Ergebnis in einem Kurzgutachten zusammenfassen. Bei festgestellten Rechtsverstößen machen wir Ihnen einen Vorschlag, wie Sie den Rechtsverstoß beseitigen können. Die Beratung im Rahmen des Internet-Checks erfolgt ausschließlich per Email. Eine über das Kurzgutachten hinausgehende Beratung erfolgt nicht, so daß weitergehende Rechtsberatung mit den hier genannten Gebühren nicht abgegolten ist sondern weitere Gebühren auslöst, über deren Höhe wir Sie gerne unverbindlich beraten. Dies gilt insbesondere für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Ihrer Homepage. Sollte sich Ihre Anfrage für eine Beratung per Email nicht eignen, werden wir Sie hierüber informieren; Kosten entstehen Ihnen in diesem Falle nicht. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage binnen einer Woche zu beantworten, können hierfür aber keine Garantie übernehmen. Sollten wir eine Antwort nicht innerhalb einer Woche fertigen können, werden wir Sie informieren; sollten Sie Ihren Auftrag dann zurückziehen, bevor wir Ihren Auftrag bearbeitet haben, entstehen Ihnen keine Kosten. |
| Internet-Check:
Impressum |
| Jeder
Internet-Auftritt muß ein Impressum aufweisen. Weil viele
Anbieter von Internet-Auftritten hier "schludern", ist es in der
Vergangenheit immer wieder zu kostenpflichtigen Abmahnungen gekommen. Wir prüfen Ihre Angaben in Ihrem Impressum für einen Festpreis von
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| Internet-Check:
Inhalte |
Neben der Impressum-Pflicht ist
eine Vielzahl von Rechtsvorschriften zu beachten: Die Seite darf nicht
gewaltverherrlichend sein, darf keine jugendgefährnden - vor allem
keine pornografischen - Inhalte aufweisen, es dürfen keine Inhalte
verwendet werden, die das Urheberrecht Dritter verletzen, sie darf
nicht wettbewerbswidrig sein usw. usf. Die Menge der zu beachtenden
Vorschriften kann hier nicht aufgelistet werden - sie ist zu
umfangreich. Je größer Ihr Internet-Auftritt ist, umso
größer ist die Gefahr, daß sich irgendwo eine
Fußangel findet. Schützen Sie sich vor teuren Abmahnungen
und Gerichtsprozessen, indem Sie Ihre Seiten von uns ausführlich
prüfen lassen. Für einen Internetauftritt, der aus einer
Homepage und bis zu zehn Unterseiten besteht, berechnen wir einen
Festpreis von
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| Internet-Check:
Ihre Wünsche |
| Wenn Sie spezielle Wünsche
haben, inwieweit wir Ihren Internet-Auftritt prüfen sollen,
schicken Sie uns eine Mail, in der Sie Ihr Anliegen möglichst
detailliert schildern. Wir werden Ihnen dann ein Angebot unterbreiten,
zu welchem Festpreis wir die von Ihnen gewünschte
Überprüfung durchführen können. |
| Unsere
Geschäftsbedingungen für
den Internet-Check |
| Für unseren Internet-Check
zum Festpreis gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die
Sie einsehen können, wenn Sie auf das nachstehende Logo klicken.
Bitte beachten Sie, daß wir Ihre Anfrage zum Internet-Check nur
bearbeiten können, wenn Sie in Ihrer Email ausdrücklich
angeben, zu unseren diesbezüglichen Geschäftsbedingungen
beraten werden zu wollen. |
| Kontaktaufnahme |
| Die Kontaktaufnahme im Rahmen
des Internet-Check zum Festpreis erfolgt ausschließlich per
Email. Bitte beachten Sie unsere obigen Hinweise, welchen Inhalt die
Email haben muß. Senden Sie uns eine Email, indem Sie auf das
nachfolgende Logo klicken: |