Kostenfalle Internet-Auftritt?


Das Kostenrisiko bei Ihrem Internet-Auftritt
Sie haben Ihre eigene Homepage erstellt und im Internet veröffentlicht - der Stolz des Urhebers stellt sich sofort ein. Kurz darauf kann aber die böse Überraschung folgen: Post von einem Anwalt oder Mitbewerber, der an Ihrem Auftritt etwas auszusetzen hat und nicht nur die Beseitigung des gerügten Inhaltes sondern auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt. Das wäre für sich genommen schlimm genug, richtig ärgerlich wird es aber, wenn mit einem solchen Schreiben auch Kostenerstattung verlangt wird. Da die Streitwerte für Rechtsverletzungen im Internet i.d.R. recht hoch angesetzt werden, sind Anwaltskosten von mehreren hundert Euro keine Seltenheit sondern eher die Regel.
Da heißt es dann oft: "Wenn ich gewußt hätte, daß ich das nicht darf, hätte ich es nicht gemacht!" - Nur schützt dieses Argument leider nicht davor, die teilweise beträchtlichen Kosten tragen zu müssen.

Abhilfe: Rechtzeitig die Internetseiten prüfen!
Man kann diesem Problem nur dadurch begegnen, daß man rechtzeitig - also bevor man kostenpflichtig abgemahnt wird - seine Seiten auf Rechtsverstöße prüft. Die Rechtsvorschriften, die in diesem Zusammenhang zu beachten sind, werden dem juristischen Laien kaum bekannt sein, und so ist es eher unwahrscheinlich, daß man seinen Internet-Auftritt ohne juristisch versierte Hilfe richtig prüfen kann. Viele nehmen aber hierfür keinen Anwalt in Anspruch, da sie die Kosten einer solchen Überprüfung fürchten.
Wir wollen Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Seiten kostengünstig und fachlich versiert prüfen zu lassen. Wir haben daher "Pakete" für den Internet-Check geschnürt, mit denen Sie Ihre Hompage kostengünstig und zum Festpreis von uns prüfen lassen können.

Wie funktioniert der Internet-Check?
Sie schicken uns eine Email, mit der Sie uns zum Internet-Check beauftragen. Die Email muß enthalten:
  • Ihren vollständigen Namen mit Vornamen
  • Ihre vollständige Post-Anschrift
  • die Emailadresse, an die wir unsere Antwort schicken sollen
  • die URL des Internetauftrittes, den wir prüfen sollen
  • die Erklärung, daß Sie uns zu unseren Internet-Check-Geschäftsbedingungen beauftragen
Sie können sich hier eine Beispiel-Email ansehen, die alle nötigen Merkmale enthält:
Beispiel-Email

Wir werden nach Eingang Ihrer Email die angegebene Seite entsprechend Ihrem Auftrag prüfen und das Ergebnis in einem Kurzgutachten zusammenfassen. Bei festgestellten Rechtsverstößen machen wir Ihnen einen Vorschlag, wie Sie den Rechtsverstoß beseitigen können. Die Beratung im Rahmen des Internet-Checks erfolgt ausschließlich per Email. Eine über das Kurzgutachten hinausgehende Beratung erfolgt nicht, so daß weitergehende Rechtsberatung mit den hier genannten Gebühren nicht abgegolten ist sondern weitere Gebühren auslöst, über deren Höhe wir Sie gerne unverbindlich beraten. Dies gilt insbesondere für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Ihrer Homepage. Sollte sich Ihre Anfrage für eine Beratung per Email nicht eignen, werden wir Sie hierüber informieren; Kosten entstehen Ihnen in diesem Falle nicht. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage binnen einer Woche zu beantworten, können hierfür aber keine Garantie übernehmen. Sollten wir eine Antwort nicht innerhalb einer Woche fertigen können, werden wir Sie informieren; sollten Sie Ihren Auftrag dann zurückziehen, bevor wir Ihren Auftrag bearbeitet haben, entstehen Ihnen keine Kosten.

Internet-Check: Impressum
Jeder Internet-Auftritt muß ein Impressum aufweisen. Weil viele Anbieter von Internet-Auftritten hier "schludern", ist es in der Vergangenheit immer wieder zu kostenpflichtigen Abmahnungen gekommen.
Wir prüfen Ihre Angaben in Ihrem Impressum für einen Festpreis von
  • 25,00 EUR einschl. USt. bei privaten Seiten
  • 35,00 EUR zzgl. USt. = 40,60 EUR) bei gewerblichen Seiten

Internet-Check: Inhalte
Neben der Impressum-Pflicht ist eine Vielzahl von Rechtsvorschriften zu beachten: Die Seite darf nicht gewaltverherrlichend sein, darf keine jugendgefährnden - vor allem keine pornografischen - Inhalte aufweisen, es dürfen keine Inhalte verwendet werden, die das Urheberrecht Dritter verletzen, sie darf nicht wettbewerbswidrig sein usw. usf. Die Menge der zu beachtenden Vorschriften kann hier nicht aufgelistet werden - sie ist zu umfangreich. Je größer Ihr Internet-Auftritt ist, umso größer ist die Gefahr, daß sich irgendwo eine Fußangel findet. Schützen Sie sich vor teuren Abmahnungen und Gerichtsprozessen, indem Sie Ihre Seiten von uns ausführlich prüfen lassen. Für einen Internetauftritt, der aus einer Homepage und bis zu zehn Unterseiten besteht, berechnen wir einen Festpreis von
  • 49,00 EUR einschl. USt. bei privaten Seiten
  • 75,00 EUR zzgl. USt. (= 87,00 EUR) bei gewerblichen Seiten
Bei größeren Internet-Auftritten berechnen wir für je angefangene 10 weitere Unterseiten
  • 25,00 EUR einschl. USt. bei privaten Seiten
  • 35,00 EUR zzgl. USt. (= 40,60 EUR) bei gewerblichen Seiten

Internet-Check: Ihre Wünsche
Wenn Sie spezielle Wünsche haben, inwieweit wir Ihren Internet-Auftritt prüfen sollen, schicken Sie uns eine Mail, in der Sie Ihr Anliegen möglichst detailliert schildern. Wir werden Ihnen dann ein Angebot unterbreiten, zu welchem Festpreis wir die von Ihnen gewünschte Überprüfung durchführen können.

Unsere Geschäftsbedingungen für den Internet-Check
Für unseren Internet-Check zum Festpreis gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie einsehen können, wenn Sie auf das nachstehende Logo klicken. Bitte beachten Sie, daß wir Ihre Anfrage zum Internet-Check nur bearbeiten können, wenn Sie in Ihrer Email ausdrücklich angeben, zu unseren diesbezüglichen Geschäftsbedingungen beraten werden zu wollen.
AGB zum Internet-Check

Kontaktaufnahme
Die Kontaktaufnahme im Rahmen des Internet-Check zum Festpreis erfolgt ausschließlich per Email. Bitte beachten Sie unsere obigen Hinweise, welchen Inhalt die Email haben muß. Senden Sie uns eine Email, indem Sie auf das nachfolgende Logo klicken: