Die geplante Reform der Pflegeversicherungsleistungen |
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| Reformpläne |
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| Die Bundesregierung erwägt seit dem
Jahreswechsel 2003/2004 eine Reform der Leistungen der
Pflegeversicherung, bei der die Leistungen in der stationären
Pflege zugunsten einer Verbesserung der Leistungen in der ambulante
Pflege teilweise deutlich reduziert werden sollen. Ziel der
Reformpläne ist es, die Bezieher von Leistungen in der
ambulanten Pflege und in der stationären Pflege weitgehend
gleichzustellen; die bisher bestehenden erheblichen Unterschiede in der
Leistungshöhe sollen so nivelliert werden. |
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| Alte und neue Leistungen |
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Wie die Reform letztendlich aussehen wird, kann
derzeit (Janaur 2004) noch nicht gesagt werden. Nach den derzeitigen
Plänen werden sich die Leistungen aber wohl wie folgt
verändern:
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| Erhebliche
Auswirkungen für Heimbewohner der Pflegestufe I |
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Die geplanten Änderungen
hätten - wenn sie denn so kommen wie geplant - erhebliche
Auswirkungen vor allem für Heimbewohner der Pflegestufe I. Diese
Pflegestufe ist für Heimbewohner i.d.R. mit Abstand die
günstigste Pflegestufe, denn hier ist das Verhältnis zwischen
Heimkosten und Pflegeversicherungsleistungen besonders günstig, so
daß der Zuzahlungsbetrag, den der Bewohner aus eigenen Mitteln
aufbringen muß, am geringsten ist. Eine Beispiel-Rechnung
verdeutlicht die Unterschiede:
Während sich die Situation nicht verändert, wenn der Bewohner in keine Pflegestufe eingestuft ist ("Pflegestufe 0"), da dort ohnehin keine Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen, sind die Änderungen in den anderen Stufen erheblich. Die geplante Änderung führt nicht nur zu einer Angleichung der Leistungen in der ambulanten und der stationären Pflege; sie führt überdies zu einer Angleichung der ungedeckten Heimkosten in den verschiedenen Pflegestufen. Während bisher der durch die Pflegeversicherung nicht gedeckte Betrag je nach Pflegestufe beträchtliche Unterschiede aufweist, verschwinden diese Unterschiede nahezu gänzlich, wenn die geplanten neuen Sätze zugrunde gelegt werden. Die Umschichtung zugunsten der ambulanten Pflege wird daher im wesentlichen von den Heimbewohnern der Pflegestufe I zu tragen sein, während die Bewohner der Pflegestufe II hierzu bereits deutlich weniger beitragen und die Bewohner der Pflegestufe III von der Umschichtung sogar leicht profitieren. |