Die geplante Reform der Pflegeversicherungsleistungen


Reformpläne
Die Bundesregierung erwägt seit dem Jahreswechsel 2003/2004 eine Reform der Leistungen der Pflegeversicherung, bei der die Leistungen in der stationären Pflege zugunsten einer Verbesserung der Leistungen in der ambulante Pflege teilweise deutlich reduziert werden sollen. Ziel der Reformpläne ist es, die Bezieher von Leistungen in der ambulanten Pflege und in der stationären Pflege weitgehend gleichzustellen; die bisher bestehenden erheblichen Unterschiede in der Leistungshöhe sollen so nivelliert werden.

Alte und neue Leistungen
Wie die Reform letztendlich aussehen wird, kann derzeit (Janaur 2004) noch nicht gesagt werden. Nach den derzeitigen Plänen werden sich die Leistungen aber wohl wie folgt verändern:


Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
Ambulante Pflege


bisherige Sachleistung
384,00 EUR 921,00 EUR 1.432,00 EUR
geplante Sachleistung
500,00 EUR
1.000,00 EUR
1.500,00 EUR
Veränderung
+ 116,00 EUR = + 30 %
+ 79,00 EUR = + 9 %
+ 68,00 EUR = + 5 %




Stationäre Pflege



bisherige Leistung
1.023,00 EUR 1.279,00 EUR 1.432,00 EUR
geplante Leistung
500,00 EUR
1.000,00 EUR
1.500,00 EUR
Veränderung
- 523,00 EUR = - 51 %
- 279,00 EUR = - 22 %
+ 68 EUR = + 5 %

Erhebliche Auswirkungen für Heimbewohner der Pflegestufe I
Die geplanten Änderungen hätten - wenn sie denn so kommen wie geplant - erhebliche Auswirkungen vor allem für Heimbewohner der Pflegestufe I. Diese Pflegestufe ist für Heimbewohner i.d.R. mit Abstand die günstigste Pflegestufe, denn hier ist das Verhältnis zwischen Heimkosten und Pflegeversicherungsleistungen besonders günstig, so daß der Zuzahlungsbetrag, den der Bewohner aus eigenen Mitteln aufbringen muß, am geringsten ist. Eine Beispiel-Rechnung verdeutlicht die Unterschiede:

bisherige Regelung
geplante Regelung
keine Pflegestufe


Heimkosten 1.405,23 EUR
1.405,23 EUR
Pflegeversicherung 0,00 EUR
0,00 EUR
ungedeckter Betrag 1.405,23 EUR
1.405,23 EUR
Veränderung

± 0,00 EUR = ± 0 %



Pflegestufe I


Heimkosten 1.763,59 EUR
1.763,59 EUR
Pflegeversicherung 1.023,00 EUR
500,00 EUR
ungedeckter Betrag 740,59 EUR
1.263,59 EUR
Veränderung
+ 523,00 EUR = + 71 %



Pflegestufe II


Heimkosten
2.241,30 EUR
2.241,30 EUR
Pflegeversicherung
1.279,00 EUR
1.000,00 EUR
ungedeckter Betrag
962,30 EUR
1.241,30 EUR
Veränderung
+ 279,00 EUR = + 29 %



Pflegestufe III


Heimkosten
2.706,61 EUR
2.706,61 EUR
Pflegeversicherung
1.432,00 EUR
1.500,00 EUR
ungedeckter Betrag
1.274,61 EUR
1.206,61 EUR
Veränderung
- 68,00 EUR = - 5 %

Während sich die Situation nicht verändert, wenn der Bewohner in keine Pflegestufe eingestuft ist ("Pflegestufe 0"), da dort ohnehin keine Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen, sind die Änderungen in den anderen Stufen erheblich. Die geplante Änderung führt nicht nur zu einer Angleichung der Leistungen in der ambulanten und der stationären Pflege; sie führt überdies zu einer Angleichung der ungedeckten Heimkosten in den verschiedenen Pflegestufen. Während bisher der durch die Pflegeversicherung nicht gedeckte Betrag je nach Pflegestufe beträchtliche Unterschiede aufweist, verschwinden diese Unterschiede nahezu gänzlich, wenn die geplanten neuen Sätze zugrunde gelegt werden.
Die Umschichtung zugunsten der ambulanten Pflege wird daher im wesentlichen von den Heimbewohnern der Pflegestufe I zu tragen sein, während die Bewohner der Pflegestufe II hierzu bereits deutlich weniger beitragen und die Bewohner der Pflegestufe III von der Umschichtung sogar leicht profitieren.