Schutz vor 0190-Dialern


Vorbeugen ist besser!
Statt sich Gedanken über die juristischen Folgen eines unerwünschten Dialers zu machen, ist es sicherlich besser, sich vorab zu schützen. Es ist daher ratsam, folgende Überlegungen anzustellen:

1. Dialer sind nicht von Natur aus böse
Dialer sind nicht aus sich heraus schlecht oder böse. Die Technik ist sicherlich in vielen Fällen sinnvoll und richtig, und zwar immer dann, wenn der Diensteanbieter dem Internetnutzer Inhalte nur gegen Entgelt anbieten will und für die Bezahlung eine anonyme Zahlungsweise gewählt werden soll. Daß Inhalte nur gegen Entgelt angeboten werden, ist an sich nicht zu beanstanden - für eine Zeitung muß man am Kiosk ja auch bezahlen. Die Dialer haben freilich einen zweifelhaften Ruf bekommen, weil sie besonders gerne eingesetzt werden, wenn es um den Download von Erotik-Inhalten geht - da kommt das Schmuddelimage her. Endgültig diskreditiert wurden die Dialer dann, als massenhaft Programme aufgetaucht sind, bei denen es nicht mehr nur um die Abrechnung kostenpflichtiger Internet-Angebote geht sondern schlicht um Abzocke, indem diese Programme nicht nur für spezielle Internetinhalte besondere (hohe) Gebühren abrechnen sondern schlichtweg jedes Surfen im Internet über den Dialer laufen lassen.

2. Aufpassen hilft
Dialer installieren sich nicht automatisch, sondern werden vom Internetuser heruntergeladen und installiert. Wer kein Dialerprogramm herunterlädt und installiert, bekommt auch keine Probleme mit Dialern. Deswegen muß die erste Verhaltensregel lauten: Man prüfe genau, was man auf seinen Rechner herunterlädt!
Die Sache wird leider dadurch erschwert, daß unseriöse Anbieter ihre Dialer-Programme nicht offen als solche zu erkennen geben. Oftmals wird das Programm stattdessen als "Brwoser-Plugin", "Tool" oder Optimierungsprogramm ("schneller Internetzugang") bezeichnet. Generell gilt: Höchste Vorsicht ist angebracht, wenn man irgendein Programm installieren muß, um einen Internet-Inhalt betrachten zu können. Im Zweifelsfall sollte man vom Installieren des Programmes absehen.
Auch wenn ein Anbieter den Dialer als solchen zu erkennen gibt, ist weiter Vorsicht geboten: Die Kosten, die bei Nutzung des Dialers anfallen, werden oft nicht ordnungsgemäß angegeben sondern in AGBs oder anderen Internetseiten versteckt. Der Internetuser hat dann kaum eine Möglichkeit, vorab abzuschätzen, welche Kosten auf ihn zukommen. Daher gilt: Werden die Kosten nicht in übersichtlicher und nachvollziehbarer Weise mitgeteilt, sollte das Programm nicht installiert werden.
Aber auch dann, wenn die Kosten angegeben werden, sollte man achtsam sein. Angaben wie "1,88 EUR/min" sind schön und gut, aber wenn dann der Hinweis folgt "Abrechnung im 15 Minuten-Takt", sollte man sich klarmachen, daß hier sofort 15 x 1,88 EUR abgerechnet werden, auch wenn man nur wenige Sekunden den Dialer nutzt.

3. Technische Vorkehrungen
Man kann seinen Rechner auch so konfigurieren, daß Dialer keine Chance haben, schädlich zu wirken. Das fängt bei der Brwoser-Auswahl an: Der Microsoft-Brwoser Internet Explorer ist anfälliger für Sicherheitsrisiken als andere Browser; ein Wechsel auf einen anderen Brwoser kann sich daher auszahlen. In den Browser-Einstellungen sollten Active-X-Komponenten ausgeschaltet werden, damit nichts ohne Kontrolle durch den Internetuser läuft. Das DFÜ-Password sollte auch nicht auf dem Rechner gespeichert werden. Wer Windows NT/2000/XP nutzt, sollte nicht als Administrator surfen, denn nur im Administrator-Modus können Programme installiert werden; wer nicht als Administrator surft, kann daher nicht aus Versehen etwas installieren, was er gar nicht will. Teure Verbindungen, also insbesondere solche zu 0190- und 0900-Nummern sowie Auslandsverbindungen sollten gesperrt werden.
Schließlich: Wer über DSL surft, surft relativ sicher. Dialer, die über DSL laufen, sind bisher nicht bekannt. Dieser Schutz klappt natürlich nur, wenn nicht neben dem DSL-Anschluß parallel noch ein ISDN-Anschluß genutzt wird. Hier hilft eine einfache Maßnahme: Stecker ziehen! Ist der Rechner nicht über ISDN sondern nur über DSL ans Internet angeschlossen, ist das der derzeit beste Schutz gegen Dialer.
Wir können hier nur einige Kurzhinweise zur Technik geben. Weitere Hinweise finden Sie unter http://www.dialerschutz.de.
www.dialerschutz.de

4. Rechtlicher Schutz
Erfüllt der Dialer, den man trotz aller Vorsicht doch installiert hat, nicht die Voraussetzungen, daß auf die teuren Verbindungen ausdrücklich hingewiesen wird und daß der Dialer sich als solcher zu erkennen gibt, besteht grundsätzlich kein Anspruch des Diensteanbieters auf Bezahlung der überhöhten Gebühren. In diesem Falle sollten Sie der Gebührenabrechnung unbedingt innerhalb der vertraglichen Fristen widersprechen und die geforderten Gebühren nicht zahlen. Werden Sie auf Zahlung verklagt, können Sie sich gegen die Forderungen zu Wehr setzen. Lesen Sie hierzu unsere Hinweise zu den Urteilen des Kammergerichtes und des Landgerichtes Kiel.

Urteil des Kammergerichtes

Urteil des Landgerichtes Kiel

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