Übersicht: Beschäftigungsverbote



allgemein
Schwangere bis 4. Monat Schwangere ab 5. Monat stillende Mütter
Jugendliche

Nachtarbeit
erlaubt
Verbot: 20-6 Uhr
Ausnahmen
-
keine
Beherbergung ab 22 Uhr, Ausfführungen ab 23 Uhr, Melken von Vieh bis 5 Uhr
Mehrschichtbetrieb 23-6 Uhr

Samstagsarbeit
erlaubt
Verbot
Ausnahmen
-
u.a.: Krankenanstalten
Voraussetzungen
-
1 freier Tag in der gleichen Woche

Sonntagsarbeit
Verbot
Ausnahmen
u.a.: Krankenanstalten
Voraussetzungen
Ersatzruhetage binnen 2 Wochen
Ruhezeit von mind. 24 h im Anschluß an eine Nachtruhe
1 freier Tag in der gleichen Woche; mind. 2 Sonntage/Monat frei

Feiertagsarbeit
Verbot
Ausnahmen
u.a.: Krankenanstalten
Voraussetzungen
Ersatzruhetage binnen 2 Wochen
Ruhezeit von mind. 24 h im Anschluß an eine Nachtruhe 1 freier Tag in der gleichen Woche; Arbeit am 25.12., 01.01., erstem Osterfeiertag und 01.05. bleibt verboten