Die arbeitsrechtliche Abmahnung


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Was ist zu unternehmen, wenn man eine Abmahnung erhält?
Ist die Abmahnung begründet - sind also die darin erhobenen Vorwürfe berechtigt -, so sollte der Arbeitnehmer sein Verhalten entsprechend ändern. Kommt das gerügte Fehlverhalten in Zukunft nicht mehr vor, so kommt es auch nicht zu einer Kündigung. Die Abmahnung ist dann ärgerlich, aber nicht schädlich.

Sind die erhobenen Vorwürfe dagegen unberechtigt, so kann der Arbeitnehmer die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Folgt der Arbeitgeber diesem Verlangen nicht, so kann der Arbeitnehmer auch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen. Dieses Vorgehen ist durchaus zu empfehlen, da der Arbeitnehmer ansonsten Gefahr läuft, bei einem späteren Kündigungsschutzprozeß die Unwirksamkeit der Abmahnung nachträglich nachweisen zu müssen, was mit der Zeit naturgemäß immer schwieriger wird.